FeedAufsichtsrat
Recht & StaatBrockhaus 1882

Aufsichtsrat, auch Verwaltungsrat, heißt eine aus der Zahl der Aktionäre erwählte Behörde, welche bei der Aktiengesellschaft und der Kommanditgesellschaft auf Aktien deren Geschäftsführung kontrolliert und besonders eingreifende Beschlüsse der Direktion mitberät. Bei der letztern Klasse der Handelsgesellschaften muß nach deutschem utsche ein solcher Gaonuch sein. Das Allgemeine Deutsche Handelsgesetzbuch —U die einschlägigen Bestimmungen in den Artikeln 225, 226, 231, 175, 177, 185—187, 191—195 und 204. (S. Aktie und Aktiengesellschaft.)

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 2, S. 196Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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