FeedAuswanderung
Recht & StaatBrockhaus 1882

Auswanderung wird die Aufgebung des Vaterlandes zum Zwecke des dauernden Aufentr. in einem andern Lande genannt. Von einer ängere Zeit dauernden Reise unterscheidet sich die A. hauptsächlich dadurch, daß der Auswandernde in der Heimat weder einen Wohnsitz noch eine eigene Wirtschaft behält. Freilich versagt dieses Merkmal bei einer besitzlosen, auch im Inlande nomadisierenden Arbeiterbevölkerung seinen Dienst. Im Rechtssinne wird die A., sofern sie nicht nach Kolonien des Mutterlandes gerichtet ist, erst vollendet, wenn der Auswanderer seine bisherige Staatsangehörigkeit verliert. Dieser Verlust tritt aber nicht nur durch förmliche Entlassung aus dem Staatsverbande, sondern nach den perschiedenen Gesetzgebungen auch noch unter andern Bedingungen ein, z. B. dur einen über eine gewisse Grenze hinaus fortgesetzten ununterbrochenen Aufenthalt im Auslande. Da die Erwirkung einer förmlichen Entlassung gegenwärtig, abgesehen von den Militärpflichtigen, in den meisten Fällen nur als Formalität betrachtet wird, so gibt es im Auslande immer viele Personen, die ihre alte Staatsangehörigkeit u besitzen, aber doch faktisch als Auswanderer anzusehen sind, sogar wenn sie für die Zukunft ihre Rückkehr in die Heimat in inde N nehmen. Denn als das praktisch entscheidende Moment ist anzusehen, daß der Auswanderer seine Wohnung und den Schwerpunkt seiner wirtschaftlichen E Rienz im Auslande hat. Der Statistik ist es freilich immer sehr schwer, Auswanderer und Reisende scharf voneinander . trennen. Soweit es 11 um die überseeische A. handelt, gibt die Perse er durch Auswandererschiffe beförderten Anba der Statistik eine gute Grundlage. Weitere Anhaltspunkte bieten dann die Entlassungsurkunden, die Auslandspässe und besondere Ermittelungen der lokalen Behörden. Zu den letztern gehört auch die Feststellung der ungesetzlichen A., die namentlich zu dem Zweck der ud dor 4 der Militärpflicht erfolgt. Das Gegenstück der A. bildet die Einwanderung, die im engern Sinne von der Erwerbung der Staatsangehörigkeit abhängt, im weitern Sinne dagegen mit dauernder Niederlassung im Inlande zusammenfällt. In den ältesten Zeiten erscheint die Massenauswanderung teils in der Gestalt von Eroberungszügen ganzer Völkerschaften, teils als staatliche Kolonisation, wie sie z. B. von den phöniz. und griech. Städten aus in ausgedehnter Weise unternommen wurde. Im Orient kam es auch nicht selten vor, daß überwundene Volksstämme von dem despotischen Sieger zwangsweise nach neuen Wohnsitzen versetzt wurden. Das bekannteste Beispiel dieser Art bietet das Geschick der Bewohner der Königreiche Iorael und Juda dar. Auch die große Völkerwanderung am Anfang des Mittelalters bestand teilweise aus einer Reihe von erzwungenen A., indem eine Völkerwelle die andere von Osten nach Westen drängte. Im Beginne der neuern Zeit stellt die Vertreibung der Mauren aus Spanien eine Zwangsauswanderung in großem Maßstabe dar. Im 19. Jahrh. sin molen a dieser Kategorie die Vertreibung der Seminolen aus Florida und die der Tschirokis aus Georgien. Auch die Verbrecherkolonien (wie z. B. früher Botanybay) kann man auf eine Art von Zwangsauswanderungen zurückführen. Mit der erzwungenen hängt sehr nahe diejenige A. zusammen, welche durch polit. oder religiöse Bedrückung oder Verfolgung oder überhaupt durch polit. oder religiöse Motive veranlaßt wird. Als Emigration im engern Sinne pflegt man die in neutralen Zufluchtsstätten lebenden Deuppen von polit. Flüchtlingen oder Unzufriedenen zu bezeichnen, wie zur Zeit der Französischen Revolution die royalistischen Emigres in Deutschland und England, später die poln., ital. und ungar. Flüchtlinge in Paris und London, u. s. w. Beispiele von Massenauswanderung aus polit. Gründen aus der neuern Zeit liefern die Wanderungen (das «Trekkeno) der südafrik. Boers, sowie die A. der Tscherkessen. Auch die mit A. verbundenen „Optionenv einer nicht unbeträchtlichen Zahl von Elsaß-Lothringern beruhten auf polit. Motiven. Jedoch läßt sch keineswegs ohne weiteres das Gleiche sagen in Betreff derjenigen, welche auswandern, um sich dem Militärmr zu entziehen, da in diesen Nachtet häufig nur die Rücksicht auf wirtschaftliche Nachteile und andere Unbequemlichkeiten entscheidend ist. Sehr häufig wurde seit der Reformation die A. durch religiöse Motive herbeigeführt. Beispiele sind die Ansiedelung der engl. D und Puritaner in den Neuengland-Staaten, die A. der I Protestanten infolge der Aufhebung des Edikts von Nantes und deren Aufnahme in Deutschland, namentlich in Brandenburg, die A. der von dem Erzbischof Firmian verfolgten salzburger 5 de Menn (1731— 32); in der neuesten Zeit sind die Mennoniten wegen der Aufhebung ihrer Freiheit vom Militärdienst zahlreich aus reußen Nin Rußland ausgewandert, durch das neue russ. Militärgesetz aber sind sie auch wieder von dort vertrieben worden und haben sich nun meistens nach Amerika gewandt. Der Auszug der Mormonen aus Nauvoo nach Utah kann wohl kaum noch mit zu der Kategorie der A. aus religiösen Gründen gerechnet werden. Im allgemeinen t hod sich der Strom der A. aus den Ländern mit hochentwickelter alter Kultur nach den Gebieten mit reichen, aber noch uners —— nen natürlichen mrkaute l und dünner Bevölkerung, und die wirksamste Ursache der A. ist gegenwärtig in den dar zu luchen. Verhältnissen jener alten Kulturländer zu suchen. Hauptsächlich es der durch relative übervölkerung erzeugte Not stand, welcher größere Scharen, und zwar vorzugsweise die noch nicht Heeg verarmten, energischern Elemente über den Ocean treibt; außerdem aber hat sich in manchen Gegenden ein traditioneller unternehmungslustiger Wandersinn ausgebildet, dem viele, in der Hoffnung «ihr Glück zu machen », folgen, ohne daß sie in der Heimat gerade von Not bedroht wären. Die hier in Betracht kommende Übervölkerung steht jedoch keineswegs in einem direkten Verhältnis zu der Dichtigkeit der Bevölkerung. Eher könnte man sagen, daß, in Deutschland wenigstens, die Größe der A. sich umgekehrt verhalte wie die Volksdichtigkeit der einzelnen Landesteile. So hat z. B. in Preußen die am dünnsten bevölkerte Provinz Pommern regelmäßig die weitaus stärkste A. Es kommen hier nach der ählung von 1880 nur 51 Seelen auf 1 qkm, während die Zahl der Auswanderer über Hamburg, Bremen, Stettin und Antwerpen im J. 1879 auf 1000 C. 2,12 betrug. Westpreußen (55 E. auf 1 qkm) lieferte in demselben Jahre 1,8s und Posen (59 E. auf 1 qm) 1,64 Auswanderer auf 1000 E. Dagegen kamen in der am dichtesten bevölkerten Rheinprovinz (151 E. auf 1 qkm) nur 0,36, in Schlesien (99 CE. auf 1 qEm) nur 0,32, und in Westfalen (101 E. auf 1 qEm) 0,/54 Auswanderer auf 1000 E. Eine im Gegensatz zu Westpreußen besonders auffallende Ausnahme macht die Provinz Ostpreußen, die bei einer geringen Volksdichtigkeit (52) sich verhältnismäßig sehr wenig an der A. beteiligt (1879 nur mit 0,23 auf 1000 E.). Im Wür Sachsen, in Württemberg und Baden betrug bei einer Volksdichtigkeit von resp. 198, 101 und 104 in dem angeführten Jahre die Ziffer der A. 0,61, 1,5 und 1,or auf 1000 CE., während Bayern mit nur 70 E. auf 1 Itnit auch nur die geringe Auswanderungsverhältniszahl 0,54 aufweist. ö‚

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 2, S. 267Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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