Bader hießen ursprünglich die Inhaber von Badstuben. Das warme Baden war im Mittelalter eine in Deutschland allgemein verbreitete Sitte, und man benutzte, wie jetzt noch im Orient, den Besuch einer Badstube, um überhaupt man-Saube körperliche Säuberungen, Abnehmen oder tutzen des Bartes, Verschneiden der Haare und der Nägel u. dgl. vornehmen zu lassen. Es geschah dies in den Städten ein⸗ bis zweimal die Woche, meist des Sonnabends. Die Badeknechte reinigten den Körper ihrer Gäste in jeder Beziehung. Sie griffen auch in das ärztliche Gebiet ein, indem sie wenigstens Hautkrankheiten und offene Schäden behandelten. Sodann zogen diese Badeknechte mit ins Feld, wo sie sich mit dem Bartscheren (daher Feldscherer) und der Pflege äftigungen pflegten sie nun auch nach der Rückkehr in die friedlichen Verhaltise zu betreiben. Aus ihnen entwickelte sich die besondere Zunft der Barbiere (von Barbarius, Bartscherer), welche mit den eigentlichen Badern in Bezug auf die Pflege des Bartes in Konkurrenz trat und sich das Vorrecht errang, auch außer der Barbierstube barbieren zu dürfen, während die B. damit auf ber Badstube beschränkt blieben. Nach und nach aber schmolzen beide Gewerbe zusammen. Das Badewesen aus früherer Zeit hörte auf, namentlich seit der Gebrauch der leinenen Hemden aufkam, und die B. wurden zu Barbieren. Beide Gewerbe galten im Mittelalter und noch lange nachher als anrüchig, weil man die Dienste, die sie für Geld an dem Körper anderer Menschen verrichteten für unehrenhaft und sklavisch ansah. Schon König Wenzel suchte sie üudei ein Privileg vom J. 1406 ehrlich zu machen, indessen ohne viel Erfolg. Desgleichen die Reichspolizeiordnungen von 1548 und 1577, ja noch 1731 wurden Reichstagsverordnungen gegen diese Anrüchigkeit erlassen, welche sich verlor, seit die Barbiere mehr und mehr zugleich als Chirurgen auftraten und sich der Behandlung von Wunden und äußern Schäden, sowie dem Schröpfen und Aderlassen unterzogen, woneben immer noch das Barbieren, sowohl in den eigenen Barbierstuben als in den Wohnungen der Kunden, eine einträgliche Seite ihres Gewerbes blieb. Die neuere Zeit hat unter dem Einflusse der Medizinalolizei diesen Gewerbskreis abermals beschränkt; Barbiere und Chirurgen wurden voneinander getrennt, den letztern betmmte Vorbildung und Prüfungen vorgeschrieben und den Barbieren nur dann die Ausübung einer niedern Chirurgie verstattet, wenn sie den Besitz der nötigen Kenntnisse und Fertigkeiten nachweisen.