Bar. (auch Bart. und Bt.), Abkürzung für Ba-Bar G5. und chald.), der Sohn, entsprechend dem hebr. Ben. Bar bezeichnet 155 ö das Metallgeld (bares Geld, Bargeld), dann herkömmlich auch die Erfüllung einer Zahlungsverbindlichkeit sofort bei Ubernahme des Kaufgegenstandes, bei Warenbeziehungen von auswärts die Zahlungsleistung alsbald nach Empfang der Rechnung, und zwar eigentlich und ursprünglich durch Gewährung von Münze. An die Stelle der letztern kann aber auch Papiereld treten, und selbst wenn die Abmachung in echseln ober Anweisungen erfolgt, deren Tageswert die Forderung tilgt, wird gemeinhin die Bedingung barer Zahlung als erfüllt betrachtet. Gleichbedeutend mit «baro im zweiten Sinne ist „Zug um Sal »„‚ sowie per Cassav, dann au contanto, welche letztere nodifeterte Weden allmählich an vielen Orten eine modifizierte Bedeutung anenommen Iun Der Kauf bagen bar (gegen soortige Zahlung) oder Barkauf wird auc) Contantkauf genannt. leine Art Gesang. Bar hieß in der Dichtkunst der Meistersänger