Basel (frz. Bale), der 11. Kanton der Schweiz, an der Nordgrenze berselben zwischen Elsaß, Baden und den Kantonen Aargau, HAlten und Bern Slen zerfällt seit 1833 in die Halbkantone Basel-Stadt (Bale-Ville) mit 35,5 qkm und (1880) 65101 E. und Basel-Land (Bale-Campagne) mit 421,6 gkm und 59271 E. Mit Ausnahme der unmittelbaren Umgebung der Stadt B., die am Anfang der Oberrheinischen Tiefebene liegt, besteht der Kanton aus einem von mehrern Querthälern zerteilten Juraplateau, das nach S. und SO. allmählich zu den Grenzketten des Hauensteins (. d., Bölchenfluh 1100 m) und der Schafmatt 767 m ansteigt. Das ganze Ländchen gehört dem Gebiete des Rheins an, dem hier die Ergolz, die Birs und der Birsig aus dem Jura, die Wiese aus dem Schwarzwald zufließen. Der Boden ist im ganzen fruchtbar und wohlangebaut das Klima in den obern Juragegenden ziemli rauh, in den untern Thalstufen dagegen und be-Dünber im Rheinthale sehr mild, sodaß Reben und bstbäume trefflich gedeihen. 2ie Bevölkerung ist alemann. Stammes und deutscher Zunge; in B.⸗Stadt sprechen 96,2 Proz. der Einwohner deutsch, 2, Proz. französisch, , Proz. italienisch, 0,4 Proz. bedienen sich anderer Sprachen; für B.⸗Land sind die entsprechenden ahlen: 99,5 Proz., 0,3 Proz., 0/1 Proz. und 0 Proz. Die Haupterwerbsquellen sind der Landbau, die Viehzucht, der Bergbau, die Seidenweberei und der Handel. Der Landbau liefert nicht genug Getreide und Feldfrüchte für den Bedarf der sehr dichten Bevölkerung (in beiden Halbkantonen zusammen 265 E. auf 1 qkm). Wein wird namentlich im oant. de im untern Birsthal und bei Maisprach gebaut, der Obstbau liefert lirschen und Kirschwasser zur Ausfuhr. Von dem Gesamtareal entfallen etwa 30 Proz. auf Waldungen, 2 Proz. auf Weinberge, 60 Proz. auf Acker⸗, Garten⸗ Wiesen⸗ und Weideland, 2 Proz. auf Wohn-Bi5 Straßen u. dgl., 3 Proz. sind unproduktiv. ie Viehzucht, in den untersten Stufen mit dem Landbau verbunden, wird im Jura als Alpwirtschaft betrieben. Nach der Viehzählung von 1876 zählten beide Halbkantone zusammen 3298 Pferde, 16700 Rinder, 4498 Schweine, 3050 Schafe, 5110 Ziegen, 5380 Bienenkörbe. Der Bergbau liefert jährlich 130000 metr. Ctr. Salz aus der Saline Schweizerhall. Die Ton Muneral haben Kalkstein⸗ und Gipsbrüche. Von Mineralquellen besitzt der Kanton außer den Solwässern von Schweizerhall nur wenige unbedeutende Eisen⸗, Kalk⸗ und Gipsquellen. Die Seidenbandweberei, die in B. Stadt und den angrenzenden Teilen von Bern, Solothurn und Baden etwa 40000 Menschen beschäftigt, bringt Seidenbänder im Werte von etwa 50 Mill. Frs. jährlich zur Ausfuhr. Der Handel ist sehr lebhaft und wird durch ein reich entwickeltes Netz von Fahrstraßen und Schienenwegen begünstigt. Von B. aus, wo drei ausländische —70 sich an das schweiz. Bahnnetz anknüpfen, folgen drei Linien den Hauptthälern: die Bernische Jurabahn steigt durch das Birsthal hinauf und verbindet B. mit der Westschweiz; die Centralbahn, von welcher bei Liestal die schmalspurige Straßenbahn nach Waldenburg abzweigt, folgt dem Thal der Ergolz, durchbricht den Untern Hauenstein (s. d.) und gelangt über Olten nach Luzern und Bern; den Verkehr mit der Ostschweiz vermittelt die Bözbergbahn, welche zunächst das baflerische und das aargauische Rheinthal durchzieht, dann sich nach SO. wendet, den Bözber durchbricht und bei Brugg an die Nordostbahn si anschließt. Unter den Poststraßen ist zu nennen diejenige des Obern Hauenstein. Die Verfassung, in B.⸗Stadt von 1875, in B. Land von 1863, ist in beiden Halbkantonen rein demokratisch. In B.⸗Stadt ist der Große Rat, 130 Mitglieder, vom Volk in elf Wahlkreisen gewählt, gesetzgebende, der Regierungsrat mit sieben Mitgliedern, vom Großen Rat gewählt, vollziehende Behörde. Gesetze und Beschlüsse der Behörden unterliegen dem fakultativen Referendum (. d.), für welches, sowie auch für die Initiative zu Gesetzen u. s. w. das ene ren von 1000 stimmfähigen Bürgern erforderlich ist. In B.⸗Land ist der Landrat, je ein Mitglied auf 800 E., vom Volle in 39 Wahlkreisen gewählt, gesetzgebende, der Regierungsrat mit 5 ebenfalls direkt vom Volk erwählten Mitgliedern, vollziehende Behörde. Die Amtsdauer beträgt, wie in B.⸗Stadt, drei Jahre. Das Referendum ist obligatorisch; für die Initiative sind 1500 stimmfähige Bürger notwendig. In administrativer Hinsicht zerfällt B.Stadt in die Stadt und die drei Landgemeinden Riehen, Bettingen und Kleinhüningen, B.-Land in vier nach den Hauptorten benannte Bezirke mit je einem Statthalteramt. Gerichtsinstanzen hat B.⸗Stadt, abgesehen von den Einzelrichtern der Landgemeinden für Bagatellsachen, zwei: nämlich ein Civilgericht und ein Strafgericht als erste, und ein Ap⸗ . richt von neun Mitgliedern als zweite Jusanz „Land hat 17 Friedensrichterkreise und 5 Bezirksgerichte, ein korrektionelles Gericht und ein Kriminalgericht und als letzte Instanz das Obergericht mit sieben Mitgliedern. Beide albkantone sind paritätisch. B.⸗Stadt zählt (1880) 44 236 (68 Proz.) reformierte, 19288 *5 Proz.) kath. E., 830 JIsraeliten und 747 Angehörige anderer Konfessionen; in B.⸗Land beträgt die Zahl der Reformierten 46670 (78,2 Proz.), die der Katholiken, welche hauptsächlich im Bezirk Arlesheim wohnen, 12 109 (20, Proz.); Israeliten gibt es 223, Andersgläubige 269. Für die reform. Kirche besteht in beiden Halbkantonen je eine S node; die Römischkatholischen stehen unter dem Bischof von B., dessen Sitz gegenwärtig Luzern ist, die Christkatholiken unter dem schweiz. Nationalbischof in Bern. Im Erziehungswesen nimmt B.⸗Stadt den ersten ang in der ganzen Schweiz ein. An die Volksschule, welche obligatorisch und unentgeltlich ist und den Unterricht f vier Elementar-und vier Sekundärklassen verteilt, 1 sich die Gewerbeschule itterargymnasium) und eine ——* Töchterschule, endlich die 1460 gegründete Universität an. In B. Land, das bei den Rekrutenprüfungen von 1880 den 15. Rang einnahm, bestehen neben den obliga-Sekundär-Loder Bezirksschulen. Die Finanzlage ist in B.⸗Stadt infolge großer außerordentlicher Ausgaben im Bauwesen für den Augenblick nicht günstig: die Staatsrechnung von 1880 weist, bei 3918657 Frs. Einnahmen, 4738 706 Frs. Ausgaben auf, und die Vermögensbilanz schließt mit einem Passivsaldo von 8752 776 Frs. ab, was indes dem Kredit des ungemein steuerkräftigen und blühenden Gemeinwesens keinen Eintrag thut. In B.Land betrugen 1880 die Einnahmen 782355 FIrs., die Ausgaben 803 652 Frs. und das reine taatsvermögen 1925 120 Frs. In militärischer Beziehung oid beide Halbkantone zum Stammbezirk der 5. Division. Als Je En führen Stadt und Land den sog. Baselstab, die Stadt schwarz, die Landschaft rot, im weißen Felde. Geschichte. Die Stadt B. erwuchs allmählich aus dem röm. Lagerposten Basilia (zuerst 372 n. Chr. erwähnt), der etwa 9 km von der wichtigen Stadt Augusta Rauracorum entfernt lag, deren Name noch in den beiden Dörfern Kaiser-Augst und B.⸗ Augst fortlebt. Nachdem B. seit 406 unter alemann. Herrschaft gestanden, kam es mit ganz Alemannien um 500 unter die Herrschaft der Franken und bei der Teilung des Fränkischen Reichs 843 an Lothar, 870 dann an Ludwig den Deutschen. Kaiser Heinrich I. baute die 917 von den Hunnen verheerte Stadt wieder auf, welche hierauf zu Burgund gehörte, jedoch w1032 wieder dem Deutschen Reiche zufiel. Um die Mitte des 11. Jahrh. erlangte sie die Reichsunmittelbarkeit. B. wurde früh der Sitz eines Bischofs, der sich seit dem 11. Jahrh. mit dem Reichsvogt, mit mehrern adeligen Geschlechtern und der Bürgetschaft in die oberste Gewalt teilte. Unter manchen innern und äußern Wirren ward aber die Macht des Adels allmählich gebrochen, der Geual in seinen Rechten beschränkt und damit die Gewalt der Bürgerschaft immer mehr ausgedehnt. Zugleich zerstörte oder erkaufte man die umliegenden Burgen, sodaß sich die Herrschaft der Stadt uüber die Landschaft erweiterte. In zahlreiche Fehden mit den habsburg. Dynasten verwickelt, schloß B. nach Gründung des Schweizerbunbes diesem enger an, besonders 1444 nach der ruhmvollen Schlacht bei St. Jakob an der Birs. Endlich trat es nach dem Frieden Haft die Kaiser Maximilian IJ. und der Eidgenossenschaft dieser 1501 förmlich bei. Seit 1519 wurden in B. die * Luthers gedruckt, und schon 1529 war die reform. Lehre allgemein eingeführt. Das Domkapitel wanderte aus und die Klöster wurden eingezogen. Seit der Verbindung mit der Schweiz gewann das bürgerlich-kdemokratische Element noch entschiedener die Oberhand, sodaß 1516 ein Teil des Adels auswanderte und die Zurückgebliebenen den Zünften völlig gleichgesetzt wurden. Die Gewalt lag nun ganz in den Händen der Bürgerschaft und wurde von einem Großen und einem Kleinen Rate unter dem Vorsitze wechselnder Bürgermeister und Oberzunftmeister ausgeübt. Beide Räte ergänzten sich aus den durch das Los bestimmten Genossen der 15 Zünfte der Großen Stadt und der drei Quartiere der Kleinen Stadt. Nach und nach ging indessen das Regiment fast ganz an den Kleinen Rat über, obwohl es hier nicht, wie in den andern städtischen Kantonen, zur Bildung einer eigentlichen Oligarchie kam. er o eherrs⸗ gegenüber war die Stadt souverän und beherrschte dieselbe trotz mehrmaliger Aufstände (1525, 1594, 1598, 1653) bis zum 20. Jan. 1798, wo unter dem Einfluß Frankreichs, wenige Wochen vor dem Umsturz der alten Eidgenossenschaft, die Staatsverfassung von Grund aus geändert, das Unterthanenverhältnis des Landes beseitigt und die Rechtsgleichheit aller Bürger anerkannt wurde. Der Kanton nahm Hevubiit u an den Schicksalen der Helvetischen er le und an der Mediation, und erhielt in dieser letztern Periode eine Verfassung, die das Prinzip der Rechtsgleichheit unangetastet ließ, aber ibergewie auf indirektem Wege der Stadt das bergewicht sicherte. Damit nicht zufrieden, schrieb der Große Rat unter dem Einflusse der Restauration dem Kanton 4. März 1814 eine neue Ver⸗ —— vor, die durch die Verteilung der Repräentation und die Besetzung der 916 lebenslänglich erklärten Ratsstellen die Rechtsgleichheit der Landschaft zum Schattenbilde machte. Derselben Verfassung wurde 1815 der zum frühern Bistum B. Biseg und nun dem Kanton einverleibte Bezirk irseck unterworfen. Dieses übergewicht der Stadt steigerte immer mehr die Unzufriedenheit der nenn Als 1830 viele Kantone zur Verfassungsreform schritten, trat auch in B. 18. Okt. im Bade Bubendorf eine Versammlung aus mehrern Landgemeinden zusammen und richtete unter Berufung auf die Freiheitsurkunde von 1798 eine Petition an den Großen Rat. Der Große Rat ging auf den Vorschlag der Reform ein, wollte aber den Entwurf einer Kommission aus seiner Mitte übertragen, worüber sich Streit erhob. Die Landschaft bewaffnete sich, und in Liestal ward 6. Jan. 1831 eine provisorische Regierung gewählt. Die städtischen Milizen und Mietsoldaten zerstreuten jedoch die schlecht gerüsteten Haufen der Landleute, besetzten Liestal, verjagten die provisorische Regierung, und unter dem Einflusse des Schreckens ward nun die neu entworfene Verfassung 16. Jan. mit Mehrheit angenommen. Unzeitige Strenge der Gewalthaber Conversations-Lexikon. 13. Aufl. II. und Aufhetzereien von der einen und der andern Seite fachten alsbald den Bürgerkrieg von neuem an. Die Landschaft, die militärischen Versuche der Städter abschlagend, konstituierte sich als besonderer Staatskörper durch ein 27. April 1832 vom Verfassungsrat in Liestal entworfenes Grundgesetz. Die städtische Partei trat jetzt dem reaktionären Sarnerbunde bei und überfiel 3. Aug. 1833, un eachtet des von der Tagsatzung gebotenen Land-Bade mit bewaffneter 0 die Landschaft. och in einem blutigen Gefecht bei Prattelen wurden die städtischen Truppen mit starkem Verlust ruppen den Kanton, und 26. Aug. erkannte die Tagsatzung die Trennung der beiden Kantonsteile an, wodurch B.⸗Stadt auf das Stadtgebiet und drei Dörfer auf der rechten Rheinseite beschränkt wurde. Von da an gingen Stadt und Landschaft jede ihren eigenen Weg. n Basel-Stadt kam 3. Okt. 1833 eine Verfassung zu Stande, welche Gewanen, Hfen Rechts⸗ * heit, Trennung der Gewalten Juhre, eit, es ränkung der Amtsdauer auf sechs Jahre, Preßeiheit u. s. w. aussprach und sich hiernach den erfassungen der regenerierten Kantone anschloß. Die gesetzgebende Behörde war der Große Rat; die Wählbarkeit für denselben war von der Bekleidung eines Amtes im Kanton oder von einem bestimmten Census abhängig. Aus dem Großen Rat gab die höchste Verwaltungsbehörde, der Kleine Rat, hervor, in welchem zwei jährlich wechselnde Bürgermeister den Vorsitz hatten. In Sachen der eidgenössischen Politik, wie namentlich in der aargauer Klosterfrage und zum Teil auch in Sachen des Sonderbundes, hielt sich B.⸗Stadt seit Errichtung jener Verfassung auf seiten der sog. konservativen Stände. Doch gewann unter dem Einflusse der verschiedenen polit. Ereignisse, welche die Schweiz bewegten, auch hier allmählich die Partei des Fortschritts eine wachsende Bedeutung. Nach der Revolution in Genf 1846 wurde 8. April 1847 eine neue Verfassung angenommen. Die wichtigsten Veränderungen betrafen die Abschaffung des Census und die Ausdehnung der Wahlfähigkeit auf alle mindestens 20jährigen Bürger. Die Revision, welche diese Verfassung 1858 erlitt, betraf nur einige untergeordnete Punkte, * enthält die jetzt bestehende Verfassung vom 9. Mai 1875 durch Einführung des fakultativen Referendums und der Initiative und übernahme der hreisen Verwaltung durch den Staat eine durchgreifende Anderung des Regierungssystems im Sinne der reinen Demokratie. Der Halbkanton Basel-Landschaft gab sich schon 1832 eine rein demokratisch-republikanische Verfassung, welche aber 1839, w1850 und 1863 Revisionen erfahren hat. Alles steht hier unter dem Willen «des ouveränen Volks »,‚ in dessen Namen die Gesetze und Verordnungen erlassen werden und das nicht nur den Landrat, sondern auch den Regierungsrat und sämtliche Bezirksbeamte direkt wählt. In den sechziger Jahren von leidenschaftlichen Parteikämpfen zerrissen, die aus der Demokratie eine Ochlokratie zu machen drohten, ist der Kanton seither in ruhigeres Fahrwasser gekommen. Aber wie an andern Orten hat sich auch hier das Referendum als zweischneidiges Schwert erwiesen, das zwar jedes Überwiegen der Hindert, be ewalt, aber auch manchen Fortschritt hindert, esonders da das Volk jeden solchen, der etwa die en. rung direkter Steuern mit sich bringen würde, konequent verwirft. Bei den allgemeinen Volksabtimmungen, welche 1872 und 1874 über die reviierte Bundesverfassung der Schweiz stattfanden, immten beide Halbkantone beide male mit großer ajorität zu Gunsten der Revision (und zwar B.⸗ Stadt 12. Mai 1872 mit 5419 Ja gegen 1244 Nein, 19. April 1874 mit 6801 Ja gegen 1071 Nein; B.⸗Land 1872 mit 8287 Ja gegen 1618 Nein, 1874 mit 9236 Ja gegen 1428 Nein). Litteratur: Ochs, «Geschichte der Stadt und Landschaft B.v (8 Bde., Baf el 1796—1822); Köllner, „Statist.⸗geogr. Beschreibung des Kantons B.v