Bern, der zweite und nach Graubünden der größte Kanton der Schweiz, umfaßt einen Flächenraum von 6889 akm und wird von Basel-Land, Solothurn, Aargau, Luzern, Unterwalden, Uri, Wallis, Waadt, Freiburg, .hin (B den franz. Depart. Doubs und Haut-Rhin (Belfort) und dem Elsaß begrenzt. Nach seiner Bodengestaltung zerfällt der Kanton in die drei Gebiete des ura im N. und NW., der Alpen im S. und der hochebene zwischen beiden in der Mitte. Der Jura ein wald⸗ und weidereiches Kalksteingebirge, na SO. steil abfallend, besteht aus Kunten von na . lichmäßger mauerartigen Ketten von ziemlich gleichmäßiger Höhe, die durch einförmige Längenthäler, seltener durch Querthäler oder Klusen voneinander geschieden werden und sich nach N. und NW. in breiten Plateaus allmählich abdachen. Seine wichtigsten Gipfel sind der aussichtsreiche Chasseral (1609 m) zwischen dem Bielersee und dem St. Immerthal, der Montoz (1332 m), der Moron (1340 m), der Mont-Raimeux (1306 mj, der Mont-Terrible und der Blauenberg (s. d.). Die Hochebene trägt am Fuße des Jura den Charakter eines wellenförmigen Hügellandes, welches nach S. geen die Alpen in ein Bergland übergeht; die Bergformen sind meist abgerundet, die herrschenden Gesteine Sandstein und Nagelfluh der Molasse. Nur wenige Gipfel steigen zu mehr als 1000 m Höhe an (Gurten 860 m, Bantiger 959 m, Bütschelegg 10⁵ m Blasenfluh 111⁷7 m). Die Alpen nehmen den Suden des Kantons ein; über den teils felsigen, teils bewachsenen Voralpen der Emmen⸗ und der Saane⸗ und Simmegruppe erheben sich die vergletscherten Hochalpen der Berner⸗ und Urneralpen auf der Wasserscheide zwischen Aare und Rhöne, von den Diablerets im W. bis zum Dammastock im O., beherrscht von den Hochgipfeln der Jungfrau (4167 m), des Finsteraarhorns (4275 m) u. s. w. (S. Alpen.) Das Alpengebiet bildet das Berner Oberland, der Jura, früher unter der Herrschaft der Fürstbischöfe von Basel, wird oft als Bistum bezeichnet; in der Hochebene liegen die Landschaften Mittelland, Emmenthal, Oberagargau und Seeland. Mit Ausnahme des äußersten Nordwesten, dessen Gewässer durch den Doubs mit der Alle dem Rhöne zufließen, gehört der ganze Kanton zum Gebiete des Rheins; direkt geht demselben die Birs aus dem Jura zu; alle andern Gewässer werden ihm von der Aare zugeführt. Von der Bodenfläche entfallen 19,5 Proz. auf Waldungen, an welchen namentlich die Juragegenden reich sind, 58,7 Proz. auf Acker⸗, Garten⸗ und Rebland, Wiesen und Weiden, 6 Dupie auf Gletscher und Seen, 15,8 Proz. auf Wohnplätze, Straßen, Schienenwege, fließende Gewässer, Felsen, Schutthalden u. dgl. Der Kanton zht (1880) 532164 E. (77 auf 1 qkm); davon gehören 463 163 (87 Proz.) der reformierten, 65828 (12,4 Proz.) der kath. Konde de an; die Zahl der Israeliten beträgt 1316, die der Angehörigen anderer Konfessionen 1857; 452031 C. (84, Proz.) sind deutscher, 78639 E. (4,8 Proz.) franz. Zunge, 1051 E. bedienen sich der'italienischen, 443 anderer Sprachen. Im großen und ganzen sind das Alpengebiet und die Hochebene deutsch und reformiert, der Jura französisch und katholisch. Haupterwerbszweig ist in allen tiefern Gegenden der Ackerbau, verbunden mit Viehzucht, Obstbau und an den Ufern des Thuner- und des Bielersees und der untern Birs mit Weinbau. Er 90 namentlich Getreide, +½½½ Flachs und Raps, deckt jedoch den Landesbedarf nicht. In allen Berggegenden, besonders im obern Emmenthal und im Oberland, wird er ganz oder teilweise durch die Alpenwirtschaft verdrängt, welche jährlich mehr als 100000 metr. Ctr. Käse im Werte von ungefähr 14 Mill. Frs. und außerdem viel Butter und Milchzucker produziert. Die geschätztesten Käsesorten liefern das Emmenthal und das Saanenland; die schönsten Rinder züchtet das Simmenthal, die besten Schafe das Kanderthal. Die Pferdezucht ist nur im 0 vö (Freiberen) und im Simmenthal (Erlenbach) von Belang. Rach der Zählung von 1876 besaß der Kanton 28 601 Pferde, 216072 Rinder, 76088 S weine, 78 889 Schafe, 83220 Ziegen und 39236 Bienenstöcke. Der Bergbau gibt im Jura Bohnerz, aus dem ein vorzügliches Eisen gewonnen wird, Kalktein und Gips, in der Hochebene Sand⸗ und Tuffteine, in den Alpen Schiefer und Gips. Granit eben hauptsächlich die von den Alpen bis zum Jung zerstreuten erratischen Blöcke. Der Jura und das Seeland sind reich an Torf. Von Mineralquellen sind zu erwähnen die S Intee. des des Gurnigel am Fuße der Stockhorn ette, des Heustrichbades am Fuße des Niesen und der Lenk, die Gipsthermen von Weißenburg im Simmenthal und die erdige Eisenquelle von Blumenstein. Sehr groß ist namentlich im Oberlande die Zahl der klimatischen und Höhenkurorte. Die wichtigsten * arkoitung r sind die Eisengewinnung und rarbeitung und die Glasfabrikation des Jura, die Uhrenindustrie des Jura und des Seelandes, die Leinwandindustrie des Emmenthals und des Mittellandes, die Seiden⸗ und Baumwollfabrikation des Mittellandes und des Oberaargaus, die Holzschnitzerei, Parketterie und Zündholzchenfabrikation des Oberlandes, die Töpferei des Jura und der Umgebung von Thun (Heimberger Majolika) u. a. m. Eine wichtige sebbafte Tour bietet für das Oberland auch der hr lebhafte Touristenverkehr, dessen Mittelpunkt nterlaken (s. d.) ist. Dem Handel dient neben einer großen Zahl von Privat⸗ und Lokalbanken, Kassen u. dgl. hauptsächlich die Kantonalbank mit sechs ilialen. Das Straßen⸗ und das Eisenbahnnetz ind reich entwickelt, n Domn kommen die Gewässer mit Ausnahme der von ampfbooten und Segelkähnen befahrenen Seen als Verkehrswege kaum in Betracht. Von fahrbaren Alpenstraßen sind zu erwähnen die Paßstraßen über den Brünig (s. d.), den Bruchberg (1506 m/ Simmenthal-Jaunthal), die Saanenmöser (1283 m, Simmenthal-Saanenthal) und den Pillon (1552 m, Saanenthal-Ormontthal). Von den 223 Kirchgemeinden des Kantons haben (1882) nur zwei hochgelegene Alpendörfer noch keine Fa rverbindung. Das Eisenbahnnetz hat auf bernischem Gebiete eine Schienenlänge von ungefähr 440 kKm. Von der Hauptstadt B. nach en nach fünf Richtungen Eisenbahnen aus: nach NO. die Linie B.⸗Olten der Schweizerischen Centralbahn welche bei Burgdorf von der Emmenthalbahn angnau-Solothurn gekreuzt wird: nach SO. die Centralbahnlinie B. Thun, welche in Verbindung mit den Dampferlinien des Thuner⸗ und Brienzersees und der zwischen den Seen gelegenen Bödelibahn den Verkehr mit dem Oberlande vermittelt; nach SW. die Linie B.⸗ Lausanne der Schweizerischen Westbahn; nach O. und NW. die Bernische Jurabahn, welche einerseits durch das Emmenthal und das Entlebuch nach Luzern, andererseits über Biel durch das Schüß⸗ und Birsthal nach Basel führt. Bei Lyß zweigt von derselben die Broyebahn nach Murten und Lausanne ab, bei Biel die Linie B.⸗Neuchatel, bei Sonceboz die Linie durch das dieDahn maah nach Chaux-de-Fonds, bei Delemont die Bahn nach Pruntrut und Delle zum Anschluß an das franz. Bahnnetz. Die beiden Hauptlinien der Jurabahn und der Centralbahn sind untereinander durch zwei Längslinien verbunden, von denen die eine von Biel über Solothurn und Wangen nach Olten, die andere von Lyß über Solothurn nach Herzogenbuchsee führt. Die wichtigsten Ortschaften sind außer der Hauptstadt Bern im Oberlande Interlaken . 4040 C.) im Kanderthale, Saanen und T un; im Mittellande Burgdorf, im Emmenthale Langnau und Sumiswald (5870 C.), im Ober⸗ (2334 E.), im Seelande Biel, im Jura St.-Imier (7033 E.) in dem gleichnamigen Thale und Porrentry (Pruntrut). Die Verfassung (von 1846) ist demokratisch. Der Große Rat, je 1 Mitglied auf 2000 CE. vom Volle in 62 Wahlkreisen gewählt, ist gesetzgebende, der Regierungsrat, 9 8 ieder vom Großen Rate Detrabtt vollziehende Behörde. Die Amtsdauer eträgt bei beiden vier Jahre. Für Gesetze und Ausgaben über 500000 Frs. ist das d Behörden obligatorisch. über Abberufung der Behörden innerhalb der Amtsdauer entscheidet das Volk auf das Begehren von 8000 stimmfähigen Bürgern. In administrativer Hinsicht zerfällt der Kanton in 30 meist nach den Hauptorten benannte Amtsbezirke, von denen je 7 im Oberland, Mittelland und Jura, 5 im Seeland, je 2 im Emmenthal und Oberdargau liegen. Jede Gemeinde hat einen Gemeinderat, jeder Bezirk einen Regierungsstatt-Frede Den Gemeinden steht das Recht zu, einen riedensrichter zu wählen; jeder Bezirk besitzt ein Amtsgericht, denehend aus einem Präsidenten und 4 Beisitzern. Höchste Instanz ist das aus 15 Mitgliedern bestehende Obergericht in Bern, das sich in das Appellationsgericht, die Polizeikammer und die Kriminalkammer gliedert, welche letztere unter iehung von Geschworenen über strafrechtliche älle urteilt. 60 eidgenössischen Angelegenheiten ildet jede der echs Landschaften einen besondern Wahlkreis. In kirchlicher Hinsicht ist der Kanton paritätisch; die reform. Kirche 18 0 unter einer Synode und 7 Dekanen; die christ⸗ oder altkatholische unter dem schweiz. Abregungdes W. die röm.⸗ katholische gehört seit der Absetzung des ischofs von Basel (1873) durch die Diözesankonferenz in Solothurn faktisch keinem Bistumsverbande mehr an. Klöster existieren noch zwei in Pruntrut. Das Schulwesen steht trotz aller dafür gebrachten Opfer nicht auf hoher Stufe; bei den Rekrutenprüfungen von 1881 nahm der Kanton den 20. Rang unter 25 ein. Der Unterricht ist obligatorisch und in den Primärschulen unentgeltlich, Sekundärschulen besitzt der Kanton . 60, Progymnasien 4 in zun, Biel, Neuenstadt und Delsberg, Gymnasien 3 in Bern, Burgdorf und Pruntrut, Seminarien 4 in Münchenbuchsee und Pruntrut (für Lehrer), Hindelbank und Delsberg (für Lehrerinnen). Die Universität in Bern zählt (1881) 86 Lehrkräfte und über 400 Studierende, hat außer den ublichen vier eine fünfte Fakultät für altkath. Theologie und steht in Verbindung mit einer Tierarzneischule. Neben den staatlichen und Gemeindeanstalten be3 8 in B. auch ichen Richtun und Seminarien orthodor-pietistischen Richtung. In militärischer insicht bilden das Oberland, Mittelland und Seed den Stammbezirk der 3. Division, der Jura gehört 2* Bezirke der 2., Oberaargau und Emmenthal zu dem der 4. Bivision. Die Staatseinnahmen und Ausgaben halten sich, jene mit (1880) 10945000 Frs., diese mit 10894000 Frs. knapp das Gleichgewicht, und das reine Staatsvermögen beträgt 49299000 Frs., wovon jedoch 38 986000 Frs. in wenig rentierenden Eisenbahnen angelegt sind. Das Wappen ist ein schwarzer schreitender Bär auf goldenem Schrägbalken im Geschichte. Wie die zahlreichen Überreste von Pfahlbauten und röm. Ansiedelungen beweisen, war das jetzt bernische Gebiet schon im Altertum bewohnt. Nach dem Sturze der röm. Herrschaft wurde es von Alamannen und in den westl. Grenzstrichen von Burgundern besiedelt. Beim Untergange des Alamannenreichs 496 kam das Land unter burgundische, 534 unter fränk. Herrschaft; 888 fiel es an das zweite burgund. Königreich und mit diesem 1032 an das Deutsche Reich, von wel⸗ +. seit 1128 die Herzöge von Zähringen das ektorat von Burgund zu Lehn trugen. Berthold V. von Zähringen gründete 1191 auf Reichsboden die Stadt B. und schloß mit derselben die Reihe der festen Plätze ab, welche die Zähringer zur Sicherung ihrer Herrschaft gegen den widerspenstigen Adel von den Alpen bis zum Jura 805 durch das Land gezogen hatten. rch den Tod Bertholds 1218 erlangte die junge Stadt die Reichsfreiheit, und damit begann ihre Blüte. Der kleine Adel und die freien Bauern der Umgegend suchten hinter den Stadtmauern Schutz vor den Anmaßungen der Dynasten. Klöster und omten benachbarte Städte und Landschaften bewarben sich um den Schirm oder das Bündnis der Stadt. Schon 1288 war B. stark genug, um zwei Belagerungen durch König Rudolf von Habsburg unam Dont bestehen zu können, und durch die Siege am Donnerbühl 1298 und bei Laupen 1339 brach es die Macht des burgund. Adels und der mit demselben verbündeten Stadt Freiburg. Im J. 1353 trat es dem Bunde der Eidgenossen bei, an deren Kriegen Aatn Osterreich, Burgund u. s. w. es ruhmvollen Anteil nahm. Seine ebenso staatskluge wie kühne und kräftige Politik war beständig auf Vergrößerung des eigenen Gebiets durch Eroberung oder Kauf von den verarmten Dynasten und auf Erweiterung der Ierherlt 14. durch neue Bündnisse gerichtet. B. eroberte 1415 den Aargau bis zur Reuß; 1536 entriß es den Herzögen von Savoyen die Waadt, und sein Gebiet erstreckte sich nun von den Quellen bis fast zur Mündung der Aar, von den Grenzen Savoyens und Hochburgunds bis zu den Waldstätten. Bei der Reformation, welche die Hauptstadt 1528 annahm und bis 1537 im ganzen Gebiete einführte, vermehrte sich das Staatseigentum durch die Säkularisation von Klöstern und Stiften. Ursprünglich herrschte in B. demokratische Rechtsgleichheit. ie Regierung bestand aus dem Schultheißen, dem Kleinen Rat, dem Rat der 200 (1294 eingeführt) und der gesamten Bürgerschaft, die sich in vier Quartiere unter je einem den Zünften entnommenen Venner gliederte. Mit der Erwerbung auswärtiger Gebiete ging diese Gleichheit nach und nach verloren. as erkaufte und eroberte Land trat, allerdings unter bn dere seiner besondern Rechte und Gewohnheiten, der Stadt gegenüber in ein Unterthanenverhältnis und wurde durch Landvögte aus städtischen Geschlechtern regiert. Die Erwerbung des Bürgerrechts wurde vom 16. Oest an erschwert, die Zahl der regimentsfähigen Geschlechter im „Roten Buche v von 1687 endlich auf 360 beschränkt. Aber auch Bie Rare dieser Geschlechter trat Ungleichheit ein. Die Räte, in welchen von jeher der Adel und die alten Geschlechter ie meisten Stellen besetzt hielten, rissen immer größere Machtbefugnisse an sich, und die 4½1. wurden der eigentliche Souverän. So schrumpfte die ursprüngliche Demokratie erst zur Aristokratie, endli — Oligarchie ein. Nach außen stand B. mächtig da; in der Eidgenossenschaft nahm es neben Zürich, an dessen Seite es in den Re Ciele en von 1655 und 1712 focht, die erste Stelle ein. Im Innern war der Staatshaushalt wohlgeordnet, die Verwaltung im allgemeinen milde und gerecht, der Wohlstand namentlich unter der Bauernschaft beträchtlich; Militärwesen, Straßenwesen und öffentliche Sicherheit standen nach damaligen Begriffen auf hoher Stufe. Dagegen wurden der öffentliche Unterricht, er Mangel an polit. Rechten der Landschaft, die Mißgunst und Eifersucht des Patriziats, welches jedes Emporkommen der Unterthanen zu hindern suchte, der Druck des oligarchischen Regiments weckten trotz der materiellen Wohlfahrt namentlich in den Municipalstädten und im Waadtland, aber auch in der Hauptstadt selbst große Unzufriedenheit Zwar gelang es der Regierung, die Freieitsbestrebungen des Landvolks im Bauernkriege von 1653 blutig zu unterdrücken, und der Versuch Major Davels 1723, die Waadt von B. loszureißen, blieb ebenso erfolglos wie die Verschwörung Samuel Henzis 1749 zum Sturz der Oligarchie, aber den Stürmen der Französischen Revolution konnte das äußerlich stattliche, innerlich morsche Staatsgebäude nicht widerstehen. Im Aargau und dem Waadtland entstanden 1790 und 1791 Unruhen, im Jan. 1798 fiel die Waadt von B. ab, noch in demselben Monat rückten die Truppen der Französischen Republik ins Land und 5. März, nach tapferer Gegenwehr des bernischen Heeres bei Neuenegg, Fraubrunnen und im Grauholz, in die Hauptstadt ein, wo sie enorme Brandschatzungen auflegten und den großen Staatsschatz wegnahmen. Das Gebiet des Staats zerfiel nun für die Dauer der Helvetischen Republik in die Landschaften Waadt, Aargau, B. und Oberland, von denen die letztern 1803 durch die Mediationsakte wieder vereinigt wurden, die erstern jedoch selbständige Kantone blieben und als solche auch nach der Kongre der Mediationsverfassung vom Wiener Kongreß anerkannt wurden. B. erhielt 1815 zur Berums Waie den größten Teil des ehemaligen Bistums Basel samt den Städten Biel und Neuenstadt. In diesem neugestalteten Kanton B. wurde nun die frühere aristokratische Verfassung wiederherge-Mit doch wurden dem Rat der Zweihundert 99 Nitglieder aus den Städten und Landschaften des anzen Kantons beigegeben. Aber diese geringe onzession vermochte die Gründe der frühern Unzufriedenheit nicht zu beseitigen, und diese kam zum Z den als die franz. Julirevolution der Schweiz den Anstoß zu neuen Bewegungen gab. Eine an. 1831 zu P. aus allen Landesteilen trat 12. Jan. 1831 zu Münsingen zusammen und verlangte Revision der Verfassung; die Regierung dankte ab, und 31. Juli nahm das Volk die neue repräsentativ-demokratische Verfassung an. Dieselbe beseitigte alle Vorrechte der Hauptstadt und übergab die gesetzgebende Gewalt einem Großen Rate von 240 Mitgliedern, die vollziehende dem aus 16 Mitgliedern * enden Regierungsrat. Diese Verfa ung stand „ weit der Rechte, die sie dem Volke einräumte, weit hinter den Verfassungen der übrigen regenerierten Kantone zurück. Das indirekte Wahlsystem, der Census, von dem die Wählbarkeit abhing, der schwerfällige Gesm frethei atten schon längst eine Abänderung im freiheitlichen Sinne wünschenswert erscheinen Jauit als 9—9 unter dem Einfluß der durch die Jesuitenfrage in der Schweiz verbreiteten Gärung, namentlich nach dem verunglückten zweiten Freicharenzuge nach Luzern (1845), bei welchem die egierung eine zweideutige Rolle gespielt hatte, das Volk die Revision durch einen besondern Ver-Dellurtherat beschloß und 31. Juli 1846 die von emselben entworfene neue Verfassung mit überwältigender Mehrheit annahm. Durch diese Konstitution, welche jetzt noch zu Recht besteht, wurden das indirekte Wahlsystem und der Cenfus für die Wählbarkeit in den Großen Rat abgeschafft, das Stimmrecht erweitert, die ahl der Regierungsräte auf 9 herabgesetzt, das astitut der Geschworenen eingeführt, dem Volke das Vorschlagsrecht für die Bezirksbeamten und das Abberufungsrecht den Behorden gegenüber gewährleistet und das Steuersystem umgestaltet; 1869 wurde dieselbe durch Einführung des Referendums teilweise abgeändert. An der Stelle der altliberalen Partei, welche die Umwälzung von 1831 herbeigeführt hatte, trat seit 1846 die radikale in die Regierung ein, und unter ihrer Leitung nahm der Kanton in den Wirren der Sonderbundszeit und bei der Einführung der Bundesverfassun von 1848 den ersten Platz unter den eidgenössisch gesinnten Kantonen ein. Weniger glücklich war die radikale Regierung auf wirtschaftlichem Gebiete, und schon 1850 wurde sie deshalb bei der Erneuerung des Großen Rats und der Regierung von der konservativen Partei wieder verdrängt. Diese Veränderung war indes, wie auch die seither erfolgten Anderungen in der Regierung, in der Hauptsache nur ein Personenwechse „da auch die konservative Partei sich auf den Boden der Verfassung von 1846 stellte. Bei den Neuwahlen von 1854 fand ein Kompromiß zwischen den Parteien statt, und die Regierung wurde aus den hervorra endsten Männern beider Lager bestellt. Auch seither wurde das ausschließliche Parteiregiment meist mit Uberein- und das Referendum wurde 1869 mit lbereinstimmung beider Parteien eingeführt. Von den polit. und staatswirtschaftlichen Leistungen, welche unter der Verfassung von 1846 zu Stande gekomdes Territorialprinzips im Armenwesen, die Entsumpfungsarbeiten des Haslethals, des Seelandes à. s. w., der Ausbau des Eisenbahnnetzes und des eStraßennetzes, die Entwickelung des Schulwesens und der Übergang zur reinen Demokratie durch die Einführung des Referendums. Bei beiden Abstimmungen über die Revision der eidgenössischen „Berfassung von 1872 und 1874 trat der Kanton B. mit starker Majorität für die Revision ein. Seit 1870 1. auch hier der ath. Hi zwischen der Staatsgewalt und der röm.⸗kath. Hierarchie ausschoss und vom Staate durch Absetzung des Bischofs und der renitenten Geistlichen und durch Gründung einer altkath. Fakultät an der Universität geführt worden. Litteratur. Runge, Das Berner Oberlando Darmst. 1867); Tillier, Geschichte des eidgenössischen Freistaats B.» (6 Bde., Bern 1838 — 40); Jahn, «Chronik des Kantons B.y (Bern 1857); urstemberger, «Geschichte der alten Landschaft B. (2 Bde., Bern 1862); (Statist. Jahrbuch für den Kanton B.» (Bern 1868 fg.); Hodler, 4&Geschichte des Bernervolkso (2 Bde., Bern 1869—70); von Wattenwyl, «Geschichte der Stadt und Landschaft B.» (2 Bde., Schaffh. 1867—72); Leuenberger, Studien über bernische Rechtsgeschichtes (Bern 1873); Kummer, «Geschichte des Schulwesens im Kanton B.» (Bern 1874); Mülinen: Beiträge zur Heimatkunde des Kanton B.v (Bern 1879 fg.); Ergebnisse der Volkszählung vom 1. Dez. 1880 im Kanton B.» (Bern 1881).