FeedBau (dän. Bov)
ErdkundeBrockhaus 1882

Bau (dän. Bov), Kirchdorf im Kreise Flensburg der preuß. Provinz Schleswig-Holstein, zählt gegen 2000 E. und liegt 755 Km im Nordwesten der Stadt Flensburg, der Kreuzung der Straßen von Tondern, Apenrade und Sonderburg und unweit der Bahn Altona-Flensburg-Wamdrup. 17 der Kriegseschichte bekannt geworden ist der Ort durch das resfen vom 9. April 1848, dem ersten in dem damaligen Kriege zwischen den Schleswig-Holsteinern und den Dänen, in welchem die letztern unter General von Hedemann Sieger blieben. H Lehranstalt zur Bildung von Baumeistern. Unterricht in der Baukunst und ihren mien und . chaften wird an den meisten Kunstakademien und Polytechnischen Schulen erteilt, an jenen gewöhnlich mit mehr Rücksichtnahme auf ihren Charakter als schöne Kunst, an diesen mit größerer Berücksichtigung des Nützlichkeitsbaues. Nur in Berlin bestand eine eigene B., welche aber 1879 mit der Technischen Hochschule verbunden wurde. Ebenso nannte man B. die, z. B. früher in München und Dresden, mit den Kunstat emien verbundenen Bauschulen (s. d.), von denen nur noch einelne Ateliers hervorragender Architekten und Prolichen Anforderungen der Neuzeit an die Architekten ließen es notwendig erscheinen, die einseitig künstlerische Ausbildung derselben durch Verschmelung der B. mit Technischen Hochschulen oder olytechnischen Schulen (s. d.) in eine mehr wissenschaftliche überzuführen. In der Ecole des Beaux-Arts za Paris wird ebenfalls Baukunst gelehrt, doch hauptsächlich nur Schönbau; dieselbe verteilt alljährlich die KPrix de Romep; in Bezug auf Ingenieurwesen ist hier der Unterricht nicht von Belang. Auch finden sich in Frankreich neben den Staatsinstituten Privatunternehmungen gleicher Art, unter denen die Ecole Centrale zu nennen ist. Bauamt heißt die zur Leitung und Beaufsichtigung von öffentlichen Bauten bestimmte staatliche oder städtische Behörde (Land⸗ oder Stadtbauamt). Letzterer liegt in der Regel auch die Beaufsichtigung von Privatbauten in baupolizeilicher Hinsicht ob. Während in kleinen Städten und auf dem Lande meist ein Regierungsbeamter(Landbau-oder Brandversicherungsinspektor) die Baubehörde für den Privatbau vertritt, haben größere Städte in der Regel ihr Dennn B., dessen Einrichtung, Obliegenheiten und ũ Mise sehr verschieden sein können. Die städtischen Bauämter gliedern sich gewöhnlich in die Bauverwaltung (in größern Städten getrennt in die Abteilungen für Hochbau-und Tiefbauverwaltung) und die Baupolizei, und ihr Personal wird aus einem Stadtbaurat oder Stadtbaudirektor, einem Stadtbaumeister, Bauinspektor, Assistenten u. s. w. gebildet. Auch die verschiedenen Ministerien eines Staates und ihre Abteilungen (Militär⸗, Land⸗, Wasser⸗, Straßen⸗, Eisenbahnbau u. s. w.) haben gewöhnlich ihre eigenen Bauämter, I die die Ausführung und Instandhaltung der in ihr Ressort einschlagenden Baulichkeiten zu besorgen haben. (S. Baupolizei, Bauordnung.) Bauanschlag heißt die durch den Baumeister oder Architekten ausgeführte schriftliche Zusammenstellung aller derjenigen Arbeiten und Kosten, welche durch die Ausführung eines Baues mutmaßlich erwachsen werden. Es sind dabei hauptsächlich folgende Punkte ins Auge zu fassen: 1) die Vorarbeiten, d. diejenigen Arbeiten, welche vorgenommen werden müssen, ehe der Bauplan entwor⸗ * werden kann, z. B. Grundstücksaufnahmen, ivellements, Hnn en des Baugrundes u. s. w., sowie die darauf sich gründende Ausarbeitung der generellen und speziellen Baupläne. Nur auf Grund der letztern ist eine genaue Veranschlagung möglich; 2) die Erdarbeiten; 3) die Menge und Kosten der Baumaterialien, z. B. Steine, Erden, Mörtel, er u Eisen u. s. w.; 4) die Transportkosten dieser Materialien; 5) ihre Bearbeitung durch Steinmetzen, Maurer, Zimmerleute, Schmiede u. s. w.; 6) die Arbeiten der übrigen Handwerker, wie Tischler, Glaser, Schlosser, Klempner u. s. w.; 7) die Kosten für Bansurt e Vorrichtungen, z. B. Planken, Geruste, Bauhütten, Fangdämme u. w.; die Kosten für Wasserschöpfen, künstliche Gründungen u. s. w.; 9) die Kosten der Bauleitung und Rosen und Reben endlich 10) die unvorhergesehenen Kosten und Nebenausgaben (gewöhnlich mit Insgemeino bezeichnet), die man in der Regel zu einem gewissen Prozentsatze (beispielsweise 5 Proz.) der bisher angegebenen annimmt. Die Erwerbung des Baugrundes durch Kauf oder Expropriation macht außerdem noch einen mschlagen Posten aus. Je nach der Art des zu veranschlagenden Baues erleidet die angeführte Zusammenstellung mannigfache Abanderungen und Vereinfachungen.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 2, S. 564Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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