FeedBeilager
ReligionBrockhaus 1882

Beilager (Conscensio thalämi) nennt man die mit verschiedenen Feierlichkeiten verbundene Volliehung der Che durch Besteigung des n ichen Lagers. Nach den deutschen echten galt mit der Vollziehung dieses B., die aber bte ich, i. vor bestimmten Zeugen, geschehen mußte, die Ehe als rechtskräftig. Wenn eine Decke über beide, Braut und Bräutigam, gebreitet war, galt die Ehe für vollzogen. Die kirchliche Einsegnung war selbst noch im spätern Mittelalter, so sehr auch die Kirche darauf drang, eine 9 e Refor die wegbleiben konnte, und erst durch die Reformation wurde sie als unumgängliche Notwendigkeit .— Fürstliche Personen ließen auch dur bgesandte an ihrer Statt mit der Trauung die Ceremonie des abhalten. Wenn sich der Gesandte in Gegenwart der dazu bestimmten Zeugen leicht gerüstet neben der Anvermählten auf ein prächtiges Ruhebett einige Minuten niedergelassen hatte, war die Ehe rechtsgültig geschlossen.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 2, S. 700Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

Auf derselben Druckseite 10

Ähnliche Artikel 6

Mehr aus Religion 6