Berliner Konferenz heißt die im Sommer 1880 zu Berlin abgehaltene Konferenz europäischer Bevollmächtigter zur Regelung der türk.⸗griech. Grenze. Nachdem die Verhandlungen zwischen Griechenland und der Pforte bezuüglich der Abtretung türk. Gebietes zu keinem Resultat Auupet tten, trat 16. Juni 1880 im Auswärtigen Amt zu in die Konferenz zusammen. Deutschland war vertreten durch den Fürsten von Hohenlohe-Schillingsfürst und Oberst Blume, Osterreich-Ungarn dur Graf S echenvi, Generalkonsul von Zwiedinek un Ob Rpp, Frankreich durch Graf St.⸗Vallier und und General Lintorn Simons, Rußland durch von Saburow und Oberst Bobrikow, Italien durch Graf de Launay und General Sironi. Fürst Hohen⸗ —.„ wurde zum Vorsitzenden der Konferenz, t Blume zum Vorsitzenden der abgesondert beratenden «Delegiertenv gewählt. Bevollmächtigte Griechenlands und der Türkei wurden nicht zugelassen, was letzterer Anlaß zu der Erklärung gab, daß sie die Konferenzbeschlüsse nicht als für sie bindende ansehen könne. Doch übergab der griech. Abgesandte Brailas der Konferenz eine Denkschrift, in welcher unter genauer Motivierung eine neue Grenzlinie vorgeschlagen war. Die von Frankreich beantragte Grenzlinie, welche von der Mündung des Flusses Maurolongos bis zu der des Flusses Kalamas sich hinzog, wurde von den Bevollmächtigten angenommen und 1. Juli die Schlußakte unterzeichnet, nachdem noch eine Kollektivnote an die türk. und die griech. Regierung vereinbart worden war. Die Entscheidung der Konferenz wurde von Griechenland angenommen, von der Pforte abgelehnt, und beigelegt. (S. Osmanisches Reich.)