Barrieretraktat hieß zunächst der Vertrag, wodurch England im Spanischen Erbfolgekriege 28.Okt. 1709 den holländ. Generalstaaten zu „— künftigen Sicherheit den Besitz einer * von festen Plätzen in den span. Niederlanden gewä rleistete. Dieser Vertrag wurde 29. Jan. 1713 durch einen zweiten ersetzt, der die engl. Garantie auf das Besatzungsrecht in Furnes, Fort Knocke, Hpern, Menin, Tournay, Mons, Charleroi und Namur beschränkte. Nachdem die Friedensschlüsse zu Utrecht und uhunt die span. Niederlande auf Osterreich übertragen hatten, wurde zwischen diesem und den Generalstaaten ein dritter definitiver B. 15. Nov. 1715 abgeschlossen, wonach den letztern in den fünf erstgenannten Orten sowie in Namur und Warneton das ausschließliche Besatzungsrecht, in Dendermonde und Roermonde aber ward. Zur Instandhaltung dieser sog. icherheits- oder Barrièreplätze sollte Osterreich jä 25 eine Summe von 500000 Rthlrn. beitragen. Im Ssterreichischen Erbfolgekriege wurden dieselben von den sranzosen erobert und größtenteils geschleift. * „1781 wurde der B. vom Kaiser Joseph II., der achtig aufg der Generalstaaten un b eigenmächtig aufgehoben. Im zweiten Pariser Frieden (1815) mußte jedoch U Hritel die Zahlung einer namhaften Summe zur Herstellung dieser Plätze im Interesse des men. Nud Königreichs der Niederlande übernehmen. Nach der Teilung der letztern und der Errichtung des Königreichs elgien fielen diesem die Barriereplätze zu.