FeedBeschädigung fremden Eigentums
Sport & SpielBrockhaus 1882

Beschädigung fremden Eigentums, s. Beschäler, auch Deckhengste, nennt man dieienigen Hengste, welche zur Zucht benutzt werden. Man unterscheidet: Hauvptbeschäler, welche in Staatsgestüten für die in denselben befindlichen Stuten zur Verwendung gelangen; Landbeschäler, welche in vom Staate unterhaltenen Hengst-Depots oder Beschäleranstalten für die Stuten des Landes ehalten werden, und Privatbeschäler, welche im Besitz von Privaten für deren eigene oder fremde Stuten bestimmt sind, in welch letzterm Falle sie in den meisten Staaten einer Körung, d. h. einer Untersuchung durch Sachverständige, unterworfen werden. Gesundheit und sclerm fr Bau, namentlich Freiheit von sog. Erbfehlern sind notwendige Bedingungen für jeden B., während Größe, Form und Rasse sich zuvörderst nach der Qualität der zu bedeckenden Stuten und demnächst nach den gewünschten Eigenschaften der zu erzielenden Produkte richten müssen. Es ist dies eine unabweisliche Anforderung, deren ungenügende Beachtung . blühende Gestüte zu Grunde gerichtet und brauchbare Pferdestämme völlig entwertet hat.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 2, S. 888Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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