FeedBeseler (Wilh. Hartwig)
GeschichteBrockhaus 1882

Beseler (Wilh. Hartwig), einer der Führer der schlesw.⸗holstein. Bewegung in den J. 1848—51, geb. 2. März 1806 auf dem Schlosse Rarienhausen in der Grafschaft ever (Oldenburg), kam 1808 mit seinem Vater nach Rödemiß bei Husum in Schleswig, besuchte die Domschule in Schleswig und studierte 1823—26 in Kiel und Heidelberg die Rechte. Hierauf ließ er sich als Advokat in Schleswig nieder, vertrat eifrig die Untrennbarkeit und Selbständigkeit der Herzogtümer und deren deutsche Interessen und wurde 1844 von der Stadt Tondern zum Vertreter in die schlesw. Ständeversammlung gewählt, als deren Präsident er 1846 fungierte. Auf seine Initiative konstituierte sich 24. März 1848 die provisorische Regierung der Herzogtümer, deren Präsident er wurde. Im März 1849 trat er in die von Deutschland eingesetzte Statthalterschaft der Herzogtümer ein. Als Abgeordneter der Deutschen Nationalversammlung wurde er zum ersten Vizepräsidenten der Versammlung gewählt. Als im J. 1851 Osterreich und Preußen Kommissare zur sog. Pacifikation der Herzogtümer nach Kiel sandten und mit einer Invasion der Herzogtümer drohten, zog sich B., da er die Mächte nicht als Rechtsnachfolger der Centralgewalt anerkannte, nach der Unterwerfung der schlesw.⸗holstein. Ständeversammlung aus der Statthalterschaft zurück und ging nach Braunschweig, wo ihm der Herzog einen Zufluchtsort angeboten hatte. Im J. 1861 trat er in den preuß. Staatsdienst und übernahm als Geh. Oberregierungsrat das Amt eines Kurators der Universität Bonn. und Politiker, Bruder des vorigen, geb. 2. Nov. 1809 zu Rödemiß bei Husum im Herzogtum Schleswig, besuchte die lat. Schule in Dusum, später die Domschule in Schleswig, studierte 1827 —31 in Kiel und München die Rechte und ging 1833 nach Göttingen, wo er den ersten Band seiner Lehre von den Erbverträgeno (Gött. 1835) ausarbeitete. Ostern 1835 wandte er sich als Privatdocent nach Heidelberg und brof in demselben Jahre folgte er einem Rufe als Professor nach Basel. 1837 ward B. Professor in Rostock. Hier verfaßte er den zweiten und dritten Band der «„Lehre von den Erbverträgen » (Gött. 1838—40), dann die Broschüre «Zur Beurteilung der sieben göttinger Professoren und ihrer Sacher (Rost. 1838), und gab das von Uwe Lornsen hinterlassene Werk „Die Unionsverfassung Dänemarks und Schleswig-Holsteinso(Jena 1841)heraus. Im J. 1842 ward B. nach Greifswald berufen. Hier schrieb er Volksrecht und Juristenrechte (Lpz. 1843). Diese Schrift, in welcher er die Savignysche Auffassung, daß das Recht in dem Juristenstande verwickelte ihn in einen heftigen Streit mit der histor. Schule. Ferner beteiligte er sich an der Redaction der SZeitschrift für deutsches Rechto und begann sein System des gemeinen deutschen Privatrechts» (Bd. 1, Lpz. 1847). In Greifswald zum Abgeordneten für die Deutsche Nationalversammlung gewählt, wurde er hier ein Anfuß des rechten Centrums. Er bekämpfte den Einfluß Osterreichs im Reichsministerium, wirkte für die Depur Erbkaiserpartei und war Mitglied der Deputation, welche dem Könige von Preußen die Kaiserkrone antrug. Sodann beteiligte er sich an der Parteiversammlung in Gotha, wo die Unterstützung der preuß. Unionspolitik beschlossen wurde. Im Ang. 1849 wählte ihn der Mansfelder Kreis zum Abgeordneten für die Zweite preuß. Kammer, wo er seinen Platz auf der Linken nahm. Später gab B. einen Kommentar uüber das Strafgesetzbuch für die preuß. Staaten „ (Lpz. 1851) heraus und vollendete das System des gemeinen deutschen Privatrechtsv(2. Abteil., 3. Aufl. 1873). Ostern 1859 kam er als schen Rer an die Universität zu Berlin, wo er deutsches Recht und Staatsrecht vorträgt. Er war 1861 Mitglied des preuß. Abgeordnetenhauses und nahm in nitelnde Ere die Militärreorganisation eine vermittelnde Stellung ein. Im J. 1874 wurde er von dem sechsten etberc) in den Wahlkreise (Pinneberg-Steinburg⸗ egeberg) in den Reichstag gewählt, wo er sich der nationalliberalen Partei anschloß. Auch ward er 1875 auf Präsentation der berliner Universität, an der er dreimal das Rektorat belleidet hat, als lebenslängliches Mitglied ins preuß. Herrenhaus berufen. Von seinen kleinern Schriften sind noch hervorzuheben: Zur Geschichte des deutschen Ständerechtso (Berl. 1860), Der Londoner Vertrag vom 8. Mai 18525 (Berl. 1863), „Die engl.⸗franz. Garantie vom Jahre 17205 (Berl. 1864), «über die Gesetzeskraft der Kapitularieno (Berl. 1871).

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 2, S. 891Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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