Bettelmönche oder Mendikanten heißen in der kath. 10 diejenigen Mönche, welche ihrer alten Regel zufolge kein Eigentum besitzen durften, sondern von milden Gaben leben sollten, die ihnen entweder zu bestimmten Zeiten verabreicht oder von ihnen außerhalb des Klosters eingesammelt wurden. Der Ursprung der B. +I zusammen mit dem zu Anfang des 13. Jahrh. überall in der kath. Kirche gegenüber der überhandgenommenen Verweltlichung sich regenden Streben nach Rückkehr zu apostolischer löfe O. und Sitteneinfalt. Dieselbe ernste, religiöse Strömung der Zeit, welche der in Uppigkeit und Wohlleben versunkenen Hierarchie und den in totem Mechanismus erstorbenen Formen kirchlicher Frömmigkeit in den Waldensern, Katharern und andern Parteien eine so Betdelon Opposition erweckte, wurde mittels der Bettelorden in eine die etablierte Kirche nicht länger bedrohende, sondern dieselbe fördernde und verjüngende Bahn geleitet. Statt einen Franz von Assisi und Domingo Guzmann mit ähnlicher Rauheit von sich zu stoßen, wie seine Vorgänger die Armen von Lyon, war Innocenz III. darauf bedacht, die Begeisterung der Zeit Pa ein «apostolisches Leben in den Dienst des apsttums zu ziehen und dadurch zugleich der außerlirchlichen Bewegung der Geister einen Damm zu setzen. Hierdurch erklärt sich das überaus schnelle Emporblühen der B. Schnell nacheinander entstanden im 13. Jahrh. die Dominikaner⸗, Franziskaner⸗, Karmeliter⸗, Augustiner⸗ und Serviten-Bettelorden. Schon 1274 sah sich die ——π zu Lyon wegen der störenden Eingriffe der B. in die regelmäßige Seelsorge zu der Bestimmung genötigt, daß außer den bestehenden weiter kein Bettelorden gegründet werden dürfe. Gleichsam zur Entschädigung für ihre strenge Ordensregel, vorzugsweise aber 1 5, ihrer Bedeutung für die Kirche, erhielten die B. von den Päpsten wichtige Privilegien. Sie genossen vollständige Freiheit von aller weltlichen und bischöfl. Gerichtsbarkeit, hatten die Befugnis, außerhalb des Klosters von jedem Almosen zu fordern, und konnten überall selbst, später jedoch in beschränkter Weise, ohne Rücksicht auf Parochialverhältnisse der Pfarrer, predigen, Beichte hören, Messe lesen und päpstl. Ablässe verkaufen. Außerdem bemächtigten sie sich, wenn auch unter hartem, selbst gegenseitigem Kampfe, der theol. Lehrstellen auf den Universitäten und leisteten hier bald Bedeutendes als Lehrer und Gelehrte. Die Mönche, welche das Einsammeln der Almosen zu besorgen hatten, hießen Terminanten. Das Betteln selbst nannte man Terminieren, und zum Zwecke desselben unterhielt man in den Städten eigene Termineihäuser. Bald zählte jeder B. auch weibliche Mitglieder, welche mit den Mönchen Gelübde und Kleidung teilten und nur von der priesterlichen Wirksamkeit ausgeschlossen blieben. Iur die Privilegien des päpstl. Stuhls blieben die B. nicht unerkenntlich; sie waren wenigstens großenteils die treuesten Anhänger und eifrigsten Verteidiger der röm. Kurie, freilich nur soweit ihr Ordensinteresse mit dem Rom abne zusammenfiel. Einzig und allein von om abhängig, bewährten sie die Stärke 9201 hierarchisch-militärischen Verfassung mit großem Erfolg, wurden aber auch ebendeshalb sowie wegen Mißbrauchs ihrer Gewalt von andern Mächten der Kirche noch im 13. Jahrh. zum Teil auf das schärfste angegriffen. Trotzdem war ihr Einfluß das ganze spätere Mittelalter hindurch im — begriffen. Erst in der Reformationszeit, wo die Strenge ihrer Regel nachgelassen hatte und neue kirchliche Bedürfnisse dem Papsttume in dem Jesuitenorden eine neue »Armees schufen, sank ihr Ansehen, und auch ihre Privilegien wurden mehrfach beschränkt. Die zahlreichen Klosteraufhebungen in der Aufklärungszeit (Ende des 18. Jahrh.) und in der Gegenwart (3. B. im Königreich Italien sowie in Preußen) haben namentlich die Bettelorden hart betroffen. Bettelwesen. Die Ansichten der Moralisten über das B. haben sehr i 230 geschwankt und stehen noch gegenwärtig im Widerspruch mit der Auffassung der Volkswirtschaftslehre. Wo die Armut als Unglück betrachtet wird und von seiten des Staates keinerlei Vorsorge zum Unterhalt Darbender getroffen worden ist, wird die Pflicht der Almosenspendung von Religionsstiftern und Sittenlehrern als freies Werk gepredigt. Zwischen der Armut und der Almosenspendung steht alsdann das B. als natürliche Vermittlerin, als Selbsthilfe des Bedürftigen in der Mitte. Das Judentum, die christl. Lehre, der Islam betonen gleichmäßig die Pflicht der Almosenspendung. Insbesondere rechtfertigte die mittelalterliche Kirche die Anhäufung riesiger Gütermassen in ihren Händen mit ihrem Berufe, für die Armen und Bedürftigen zu sorgen. Das B. ward sogar als verdienstlich in gewissen kirchlichen Orden (s. Bettelmönche) anerkannt. Die Folge der kirchlichen Armenpflege war die Vermehrung der Bettler und die Abstumpfung des Schamefühls bis zu dem Punkte, auf welchem öffentliches Betteln nicht mehr als schimpflich gilt. In rein kath. Ländern, wie in Italien und Spanien, sind diese verderblichen Erfolge der alten kirchlichen Armenpflege und der Ausbreitung massenhaften B. am augenscheinlichsten. Im ursachlichen Zusammenhange stand damit von 1 das Landstreichertum und die Eigentumsgefährdung durch kleinen Diebstahl oder De Reform Vorspiegelung körperlicher Leiden. Die Reformatoren änderten zwar grundsätzlich an der Pflicht der Almosenspendung nichts, betonten aber, im Gegensatz zur mittelalterlichen Auffassung, den sittlichen Wert der Arbeit. Man begann infolge dessen zwischen verschuldeter und unverschuldeter Armut zu unterscheiden und die Bettelei der Trägen und Faulen als schimpflich dem Volksbewußtsein vorzuführen. So entstanden denn seit dem 16. Jahrh. Polizeiordnungen oder gar eigene Bettelordnungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, wobei vielfach daran festgehalten wurde, daß es zur Bettelei obrigkeitlicher Genehmigung bedürfe. So ward das B. zum konzessionierten Gewerbe der Müßiggänger und Hilflosen. Unberechtigte Bettler und Landstreicher wurden vielfach den alten Zuchthäusern, Spinnanstalten u. s. w. zur Besserung überwiesen. ö Das B. ist eins der interessantesten Kapitel der Kulturgeschichte. In den modernen Staaten ist gegenwärtig überall die im Widerspruch zur alten Kirche stehende Anschauung geltend geworden: daß