Bilderdienst und Bilderverehrung kommt in der Religionsgeschichte in den verschiedensten Formen vor. Wie die rohen Völker (gleich den indern) den Unterschied von beseelten und unbeseelten Wesen noch gar nicht kennen, sondern alles gleich sich selbst als belebt vorstellen, so sind auch die von ihnen verehrten 19 für ihre Auffassung wirklich Götter und nicht bloße Bikder derselben. Erst wenn fortgeschrittene Beobachtung den Unterschied von Geis und Körper und die Erhabenheit des Geistes über den Körper zum Bewußtsein gebracht hat, wird auch die Gottheit als Geist gedacht. Erst dann kann streng genommen von Bildern Gottes und von Bilderverehrung geredet werden, doch hält es außerordentlich shwer, bei Beurteilung fremder Religionen festzustellen, ob die verehrten Gegenstände selbst als göttlich betrachtet werden oder als bildliche Veranschaulichungsmittel der unsichtbaren Gottheit. ahrscheinlich geht beides in der Weise nebeneinander her, daß zu derselben Zeit die höher gebildeten, selbständig denkenden Anhänger einer Religion nur als Bilder verehren, was die ungebildete Menge des Volks als göttlich betrachtet. Daß auch in denjenigen Religionen, welche die Gottheit als geistiges Wesen auffassen, Bilder derselben so allgemein gebräuchlich sind, hat seinen psychol. Grund darin, daß der Fromme besonders im Kultus das Bedürfnis hat, das Göttliche sich bnuh u bringen, als es durch abstraktes Denken möglich ist, daß er es anschauen und in dieser Anschauung förmlich ergreifen will. Da nun im Menschen der Geist stets in unlösbarer Einheit mit dem Körper erscheint, überhaupt ein körperloser Geist unvorstellbar ist, liegt es am nächsten, die u Bide unter menschlichem oder menschenähnlichem Bilde darzustellen. Daneben aber ist der Phantasie ein weiter Spielraum gelassen zu bildlichen Darstellungen der Gottheit, welche meist von ihren sichtbaren Wirkungen in der Welt oder von allegorischen Auffassungen einzelner hervorragender Eigenschaften entnommen sind. Tiergestalten als Bilder der Gottheit dürften sich daraus erklären, daß ursprünglich diese Tiere selbst göttlich verehrt wurden. Betreffs der Verehrung dieser Bilder macht sich naturgemaäß überall der Gegensatz bemerkbar, h die einen Bild und Gottheit scharf auseinanderhaltend das Bild nur als Mittel zur Anregung der Andacht benutzen, die andern beide vermischend, das Bild selbst göttlich verehren. Besonders die orient. Völker haben mit ihrer lebhaften Phantasie eine reiche Fülle bildlicher scon die ri der Gottheit geschaffen, weit weniger schon die Griechen und Römer. Der Hebraismus hat jede bildliche Darstellung Gottes entschieden verboten; allein abgesehen davon, daß die Verehrung Jahves im Bilde als eine Reminiscenz an die altsemit. Naturreligion bis in die ältesten Zeiten zurückreicht, während der Richterzeit selbst von den gottesfürchtigen Israeliten geübt, auch unter David und Salomo nicht völlig unterdrückt, und im Zehnstämmereiche Israel zum offiziellen, bis zum Exil vergeblich von den Propheten bekämpften Kultus erhoben wurde, so bieten doch auch inner-Kun des gesetzlichen Judentums der mit reichen ultusformen erfüllte Gottesdienst, die sinnliche Ausstattung Gottes mit Nase, Augen, Ohren, Eecnb u. s. w., das sorgfältige Auflegen der chaubrote, die Behauptung „daß, wer Gott sehe, sterben müsse, daß Jahve zwischen den Flügeln der Cherubim auf dem Tempelberge Moria oder im Himmel wohne, Npoml genug, wie rfa im israel. Volke die Richtung auf sinnliche Erfassung Gottes vorhanden war. Das Christentum, überzeugt von der absoluten Geistigkeit Gottes, mußte den Kampf gegen den heidnischen Bilderdienst mit verdoppelter Energie u und m Aus denselben zur Verwerfung jeder künstlerischen 330 dnchn es Gottesdienstes. Doch fand auch bei den mellie der Bilderchmuck bald Eingang. Zunächst freilich beschränkte erselbe sich auf eine Reihe von Symbolen, welche an Trinkgefäßen, + Da en, Gräbern u. s. w. angebracht wurden. Das Kreuz, der gute Hirte, der Widder, das Lamm, die Fische und die Fischer (weil das griech. Wort FJisch⸗ [IXONXI] die Anfangsbuchstaben der Benennung Jesus Christus Gottes Sohn, Heilande enthält), das Schiff, die Palme, die Lyra, der Phönix, Hahn, Anker, besonders die Taube als sinnbildliche Bezeichnung der Nähe und Wirksamkeit des Heiligen Geistes, setzten sich allmählich fest. Gnostische Sekten des 2. und und 3. Jahrh., die Karpokratianer, Mösender Basilidianer stellten als Gegenstände erlösender Andacht Christusbilder an ihren geweihten Versammlungsorten auf, und die Synode zu Elvira (305) mußte bereits die Aufnahme von Bildern in die Kirchen verbieten. Seitdem die christl. Religion im Anfang des 4. Jahrh. Staatsreligion geworden und mit Gütern reichlich ausgestattet war, be-Gilderdi die zunehmende Veräußerlichung auch den ilderdienst. Zuerst brachte man Bilder der Märrer und der Heiligen in die Kirchen, bald folgten ilder Christi und Gottes. In der orient. Kirche war es bereits im 6. Jahrh. Sitte, vor den Bildern sich niederzuwerfen. Im 8. Jahrh. ist der Bilderdienst vor und in den Kirchen, Palästen und Privathäusern mit dem gesamten kirchlichen Leben bereits aufs tiefste verwachsen. Man verehrte in der griech. — 7 die Statuen und Gemälde der gebenedeiten Mutter, der Apostel und der Heiligen durch Niederknien, Küssen, Anzünden von Lichtern und Weihrauch, durch Bekleidung mit kostbaren Gewändern, Verzierung mit Geschmeide; lud selbst die Heiligen als Taufzeugen ein, kommunizierte aus der Hand ihrer Statuen, um die Kraft des Abendmahls zu erhöhen, oder tratzte von den Heiligenbildern Farbe ab, um sie zur größern Wir⸗ — mit dem Abendmahlsweine zu vermischen. Is so die sinnliche Denkart des ungebildeten Volks zu einer abgöttischen Verehrung der Bilder führte, mußte auf Grund der christl. Lehre von der absoluten Geistigkeit Gottes eine entschiedene Bekämpfung des Bilderdienstes eintreten. So entbrannte denn in der christl. Kirche ein heftiger Kampf zwischen Bilderfreunden und Bilderfeinden, der sog. Bilderstreit. Die Bilderfreunde (conolatrae, Idololatrae, Götzendiener von den Gegnern genannt) behaupteten die Berechtigung der Bilderverehrung, unter Berufung auf die göttliche Herrlichkeit der im Bilde Verehrten, und wiesen den Vorwurf der Abgötterei durch die Bemerkung ab, daß der Götzendienst sich auf unwirkliche oder dämonische Wesen bezogen habe, die Bilderverehrung wahrhaft gottgeweihte Persönlichkeiten treffe. Die Bilderfeinde (Iconomachi, Iconocaustae, Bilderverbrenner, Christusankläger von den Gegnern genannt) sahen in dieser Verehrung offene Abgötterei, Ableugnung der unsinnlichen Gottheit Christi, und in dem Otiche und polit. Unglück des Staats göttliche Strafe für diesen angeblichen Rückfall ins Heidentum. Eine dritte vermittelnde Partei erkannte zwar an sich die Berechtigung an das Andenken der Heiligen wie durch die allgemein zugestandenen Reliquien, so durch Bilder und Statuen zu ehren; leugnete aber, daß es für das Volk möglich sei, im Akte der Verehrung vor dem Bilde das Bild und seinen Heiligen auseinanderzuhalten und so dem Götzendienste sich zu entziehen. Sie war daher ebenfalls gegen die Bilderverehrung. Anfangs wurde der Streit nur theoretisch geführt von den Kirchenlehrern, praktisch dagegen wurde er und veranlaßte eine tiefgehende Erschütterung des kirchlichen und staatlichen Friedens, als Kaiser Leo III. der Isaurier (717— 741), um den Orisl. und Mohammedanern den Übertritt zur christl. Kirche zu erleichtern, 726 das Niederwersen vor den Bildern verbot, 730 die Entfernung oder Übertünchung der Kirchenbilder forderte. Er erregte dadurch einen gewaltigen Sturm, denn die 3ei N5 der Bilder hatte bei dem Volke, besonders bei Mönen und Frauen bereits tiefe Wurzel geschlagen. er Patriarch von it Abset Germanus, büßte seinen 1½ mit Absetzung, der röm. Bischof Gregor hielt 732 eine Synode, welche die Bilderverehrung billigte, Johannes von Damaskus, der unter mohammed. Schutze zu Jerusalem lebte, schrieb für dieselbe. Dennoch ließ Konstantin V. Kopronymos Iomen,de eine Synode zu Konstantinopel 754 bestimmen, das Abendmahl sei das einzig rechtmäßige Bild Christi, der Bilderdienst daegen durch die Schrift und die Väter verdammt. en und Häusern gewaltsam entfernt, die bilderdurch erceat Mönche grausam verfolgt und eine daurch erregte Verschwörung mit aller Strenge unterdrückt. Dagegen verdammte eine röm. Synode 769 die Bilderfeinde. Leo IV. Chazarus (775— 780) feine das Bilderverbot mit Gewalt aufrecht, aber eine Gemahlin Irene gewährte als Vormünderin ilderdienstes, bis die siebente ökumenische Synode zu Nicäa 787 denselben feierlich sanktionierte. Wenn auch nicht die Gott allein gebührende Anbetung, so doch der Heilige Gruß, die Verehrung, die Weihrauch⸗ und Lichtspende sollte den heiligen Bildern zuteil werden können und müssen. Allein diese unter Nicephorus (802—811) und Michael Rhangabe (811—813) behauptete Entscheidung wurde durch den energischen Bilderfeind Leo V. Armenus (813—820) auf einer Synode zu Konstantinopel 815) den Mönchen und en fanatischen Führer, heodorus Studita, zum Trotze wieder aufgehoben. Michael II. Balbus (820 —829) gab die Privatverehrung der Bilder wiederum frei, aber Theophilus (829—842) erließ wieder strenge Maßregeln gegen die Bilderverehrung, bis die Kaiserin mU½4 als Vormünderin Michaels III. (843—867) auf einer Synode zu Konstantinopel die Beschlüsse von 787 erneuern und bestätigen ließ. Am 19. Febr. 842 wurden die Bilder feierlich in die Kirchen zurückgebracht und dieser Tag alljährlich als Siegesfest der Rechtgläubigkeit gefeiert. Dagegen erklärte die fränk. Kirche in den Libri Caroliniv (bestätigt auf den Synoden zu Frankfurt 794 und Paris 825) jeden Bilderdienst Rur Abgötterei, ohne jedoch die Benutzung der Bilder zur Ausschmückung der Gotteshäuser und zur Beförderung der Andacht zu verwerfen. Doch wurden im Abendlande die Abbildungen der Gottheit und besonders der Dreieinigkeit selbst erst seit dem Ende des 13. NAl 4 be: meiner. Die Iuder Cürunl. der 5 zu Trient bestimmte, die Bilder Christi, der Gottesgebärerin und der Heiligen sollen in der Kirche beibehalten und ihnen die schuldige Ehrfurcht und Verehrung erwiesen werden. Der Protestantismus verwarf allerdings den Dienst der Heiligen und Bilder; allein Luther mit der luth. Kirche erklärte die Bilder als kirchlichen Schmuck für Adiaphora (leichgültig) und ließ die Bilder meist in den + * während die reform. Kirche sie beseitigt hat. Über die Bilderstürmer während der Reformation s. unter Reformation. Vgl. Schlosser, «Geschichte der bilderstürmenden Kaiser»(Frankf. 1812); Schöne, „Geschichtsforschungen über die kirchlichen Gebräuche der Christend (2 Bde., Berl. 1819); Marx, «Der Bilderstreit der byzant. Kaiser» (Trier 1839; vom röm.⸗kath. Standpunkte); Wessenberg, «Die christl. Bilder, ein Beförderungsmittel des christl. Sinneso (2 Bde., Konstanz 1827); Piper, «Der christl. Bilderkreisv(Berl. 1852); ders., Mythologie und Symbolik der christl. Kunsto (Bd. 1, Weim. 1847—51).