Bluntschl Gch. Kaspar), namhafter Staatsrechtslehrer und Politiker, geb. 7. März 1808 zu Zürich, widmete sich dem Studium der Rechte erst auf dem sog. Politischen Institut seiner Vaterstadt, dann seit w1827 unter Savigny auf der Universität zu Berlin und hierauf unter Hasse und Niebuhr zu Bonn, wo er auch mit der gekrönten Abhandlung «Entwickelung der Erbfolge gegen den Letzten Willeno (Bonn 1829) promovierte. Nachdem er den folgenden Winter in Paris verlebt, fand er 1830 eine Anstellung beim Bezirksgericht in Zürich und hielt bald darauf auch als Privatdocent am Politischen Institut Vorlesungen über röm. Recht. n der Schrift «Über die Verfassung des Staates üriche (Zür. 1830) hatte B. die menks bordelecl keit des alten stadtherrlichen Regiments dargelegt. Jedoch schon in der Schrift: «Das Volk und der Souveräno (Zür. 1831), Nisen er seine Abneigung gegen den schweiz. Radikalismus. Im J. 1833 zum außerord., 1836 zum ord. rnam an der neubegründeten Universität Zürich ernannt, widmete er sich mehr und mehr dem Studium des deutschen, insbesondere des schweiz. Rechts und bekundete unter anderm in dem heschi seiner Hauptwerke: «Staats⸗ und Rechtsgeschichte der Stadt und Landschaft Züricho (2 Bde., Zür. 1838 —39; 2. Aufl. 1856), seine Anhänglichkeit an die Grundsätze der histor. Schule. Seit 1837 Mitglied des Großen Rats, stand B. an der Spitze der sog. konstitutionellen und städtischen Partei und trat 1839 mit in die Regierung des Staats und damaligen Vorortes Zürich ein. Im Dez. 1844 unterlag B. bei der Bewerbung um das Bürgermeisteramt dem radikalen Gegenkandidaten und zog sich hierauf vom öffentlichen Leben der Schweiz zurück, um ausschließlich seiner Wissenschaft obzuliegen. In diese Zeit fallen namentlich die Arbeiten B.s für das privatrechtliche Gesetzbuch des Kantons Zürich, dessen Redaktion ihm übertragen war. Daneben 90 er noch die an Rohmers Einfluß erinnernden „Psychol. Studien über Staat und Kirchen (Zür. 1844) und eine 4Geschichte des schweiz. Bundesrechts 5 (2 Bde., Zür. 1846—52; 2. Aufl. 1875) heraus. Nach dem Unterliegen des Sonderbundes und 2.— Partei nahm B. in der anonymen Flugschrift «Stimme eines Schweizers für und über die Bundesreformy (Zür. 1847) von feinem Vaterlande Abschied und siedelte nach München über, wo er 1848 eine Professur des deutschen Privatrechts und allgemeinen Staatsrechts erhielt. Hier veröffentlichte B. nacheinander die trefflichen Werke: „Allgemeines Staatsrecht² (2 Bde., Münch. 1852; 5. Aufl. 1875 — 76), „Deutsches Privatrechto (Münch. 1853; 3. Aufl. 1864) und das 4Privatrechtliche Gesetzbuch für den Kanton Zürich, mit Erläuterungen (4 Bde., Zür. 1854—56). Auch begründete er mit Arndts und Pözl die «Kritische überschau für Gesetzgebung und Rechtswissenschafto (Münch. 1853—59). Während dieser Zeit hatte er sich allmählich mit den deutschen Verhältnissen vertraut gemacht und war mit den Führern der liberalen Partei in der bayr. Kammer, namentlich mit Brater und Buhl, in nähere Verbindung getreten. Der 1861 in Dresden abgehaltene Juristentag übertrug ihm das Präsidium. Verletzt durch den münchener Partikularismus mit seiner Abneigung gegen alle nichtbayr. Gelehrten, folgte indes B. 1861 einem Rufe als Professor der Staatswissenschaften nach Heidelberg. Seitdem wirkte er thätig zur Gründung des Deutschen Abgeordnetentags (1862) mit und an dem Sechunddreißiger-Ausschuß zur gesetzlichen Agitation für die Rechte Schleswigolsteins. Er war einer der Stifter des Deutschen rotestantenvereins und regelmäßig Präsident auf den Protestantentagen und ebenso der bad. Generalsynode hürehe B. wurde auch 1867 vom 13. bad. Wahlkreise (Bretten-Sinsheim) ins Zollparlament gewählt. Als Mitglied der bad. Ersten Kammer begründete er den Antrag auf zeitgemäße Reorganisation dieser Kammer, welchem diese sauch in der Hauptsache beitrat. Von seinen wissenschaftlichen Arbeiten ist aus späterer Zeit besonders die 4Geschichte des allgemeinen Staatsrechts und der Politiko (Münch. 1864; 3. Aufl. 1881) zu nennen, womit er die Reihe der gelehrten Arbeiten eröffnete, welche nach dem Plane des Königs Maximilian II. von Bayern die Geschichte der verschiedenen Wissenschaften zum Gegenstande haben sollen. Die Schrift „Die neuern Rechtsschulen der Juristenv (2. Aufl., Zür. 1862) erschien ursprünglich 1839 in den Hallischen Jahrbüchern». Außerdem gab B. im Verein mit Brater das «Deutsche Staatswörterbuch » (11 Bde., Stuttg. 1857—70) eraus, in welches er auch selbst eine Reihe von rtikeln lieferte und welches später abgekürzt in 3 Bänden erschien (Zür. 1870—75). Neuere Werke B.s sind: (Altasiat. Gottes⸗ und Weltideeno (Nördl. 1866), «Das moderne Kriegsrechte (Nördl. 1866), «Charakter und Geist der polit. Parteieno (Nördl. 1869), „Das moderne Völkerrechte (Nördl. 1868; 3. Aufl. 1878; französisch von Lardy, 3. Aufl. 1881), «Deutsche Staatslehre für Gebildetes (Nördl. 1874, 2. Aufl., unter dem Titel „Deutsche Staatslehre und die heutige Staatenwelte, 1880), Die Lehre vom modernen Staat⸗ (3 Tle., von denen der 1. u. 2. Tl. die 5. Aufl. des (Allgemeinen Staatsrechtso enthält, der 3. Tl. das neue Werk: «Politik als Wissenschaft », Stuttg. 1875—76). Seine „Gesammelten kleinen Schriftenerschienen in 2 Bänden (Nördl. 1875 — 76). B., welcher auch zu den Begründern des Internationalen Instituts für Völkerrecht in Gent (1873) gehört, war 1875—77 dessen Präsident. Auf der CEuropäischen Konferenz für Kriegsvölkerrecht in Brüssei war er Deputierter des Deutschen Kaisers. Alleitig geehrt und gefeiert starb er 21. Okt. 1881 5 Karlsruhe, nachdem er eben die von ihm als räsident geleitete bad. Synode geschlossen hatte.