FeedBoard (spr. Börd)
Recht & StaatBrockhaus 1882

Board (spr. Börd), im Englischen jede kollegialische Behörde, von der Tafel, council board, an der sich die Mitglieder versammeln. So bilden die AurWerwa des Handelsamts das B. of Trade, die zur Verwaltung der Armengesetze niedergesetzte Komnigl. Haushalts das B. of Green Cloth. Auch die Vorstände von Privatgesellschaften werden B. of Directors genannt. Das B. of Control war das Kollegium, das seit 1784 von seiten der Regierung mit der Oberaufsicht über die Angelegenheiten Indiens betraut war, dessen Obliegenheiten mit der Auflösung der Ostindischen Kompagnie 1858 an den Staatssekretär für Indien übergingen.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 3, S. 217Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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