FeedBond (engl.)
Handwerk & GewerbeBrockhaus 1882

Bond (engl.), eigentlich: die Bürgschaft, der Verbürgungsschein, ferner die Schuldobligation, vom engl. to bind, binden, sich verbindlich machen. In England und den Vereinigten Staaten von Amerika nennt man Bonds die volleingezahlten definitiven Obligationen, und zwar vorzugsweise die an jeden Inhaber lautenden, während die auf den Namen lautenden Stocks genannt werden. Demnach heißen in England z. B. die Schuldobligationen der brit.⸗ostind. . India Bonds. Beim Zoll bedeutet B. den öffentlichen Verschluß. Eine in B. lagernde Ware heißt eine solche, welche in dem öffentlichen Lagerhause (warehouse) unversteuert liegt, was seit 1803 gegen eine kleine Abgabe gestattet ist. Eine solche Ware wird entweder zollfrei wieder aus dem Lande geführt, oder unter Entrichtung der Zollabgabe zum einheimischen Konsum gebracht.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 3, S. 311Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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