FeedBotschafter
Recht & StaatBrockhaus 1882

Botschafter (frz. ambassadeur, aus dem mittellat. ambactio, vom althochd. ambaht, d. h. Dienst, Amt) heißen die Gesandten (s. d.) der oberde Rangklasse. Nach dem Herkommen werden ihnen ie päpstlichen Legati a latereoder Nuntien gleichgestellt. Die B. repräsentieren nicht bloß, wie die andern Gesandten, den Staat, sondern außerdem die persönliche Würde des Souveräns. Deshalb ist auch die Sendung von B. mit größern Kosten verbunden; aus demselben Grunde werden aber auch in dem Hofceremoniell und an den 1 die B. bevorzugt. Gewöhnlich senden nur Großmächte B.; aber auch andere Staaten von königl. Rang ohne Unterschied, ob Monarchien oder Republiken, können B. fenden und empfangen. Das Deutsche Reich ist durch B. vertreten in Frankreich, Großbritannien, Reindee Osterreich-Ungarn, Rußland und der Türkei; dieselben sechs Staaten unterhalten auch wiederum B. in Berlin.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 3, S. 384Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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