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NaturlehreBrockhaus 1882

Brandwunden können sowohl durch Feuer und erhitzte Substanzen als auch durch ätzende Substanzen (z. B. konzentrierte Mineralsäuren) hervoretzt schon einen höhern Grad der Verbrennung und mindestens den Verlust der Oberhaut voraus, sei es, daß dieser Verlust sofort oder erst infolge der nachfolgenden Entzündung und Blasenbildung erfolgt. Ist auf diese Weise nur die Oberhaut verloren gegangen, so heilt die Brandwunde so vollständig, daß keinerlei bleibende Anderung der Haut entsteht, denn die Oberhaut wird leicht wieder ereugt. Sind tiefere Schichten zerstört, so bleibt sets außer einer gewissen Unempfindlichkeit der Haut eine Narbe zurück, welche die Teile je nach dem Umfang der B. unch oder weniger stark zusammenzieht und dadurch zu Verziehungen, Verwachsungen und Bewegungshemmungen Anlaß geben kann. Die Behandlung der B. besteht lediglich in der Abhaltung äußerer Schädlichkeiten, namentlich auch des Luftzutritts durch geeignete Bedeckung der verbrannten Teile. Letztere Peichieh durch die sog. antipyrotischen Mittel, wie durch Überziehen der B. mit milden, .— — oder fetten Substanzen, z. B. Mandelöl, Eidotter u. dgl., ferner ur Betreuen mit einem er dunch 50 Pulver, z. B. Mehl, namentlich aber durch Bedecken mit Watte. Die Anwendung der Kälte wird von der ihrer Oberhaut beraubten Haut meist nicht vertragen. Mehl und Watte kleben auf der Wunde an und trocknen nicht selten mit den Wundsekreten, welche sie aufgenommen haben, zu einer Kruste ein. Läßt man, wie es umer . die Kruste liegen, so e oft die Wunde unter dieser 3— Eiterung. ie Kruste löst sich dann nach einiger Zeit von selbst und legt die feine bläulich-rote Narbe frei. Tritt Eiterung ein, bildet sich in der Regel keine trockene Kruste, oder dieselbe wird durch die Eiterung bald Heug t. Es muß dann durch häufigere, am besten euchte Verbände lein nasses Läppchen mit Gummi, Guttapercha, Wachstaft bedeckt) für Entfernung! des Eiters H5 werden; wenn die Schmerzhaf⸗ .9. nachläßt, können zusammenziehende Mittel, z. B. Zinksalbe, schwache Hollensteintlösungen u. s.w. angewandt werden. Entstehen Wucherungen, so müssen sie mit Höllenstein betupft werden. Ist leich bei der Verbrennung ein S rf entstanden, o pflegt, wenn der größer ist, Löfung edeckung wohlzuthun. Dabei tritt nach Löfung des Schorfs eine eiternde Wunde zu Tage, welche wie —3 andere behandelt wird. (S. Verbrennung.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 3, S. 448Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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