Brokmannen, ein fries. Stamm, welcher in der Gegend von Aurich in Hannover seine Wohnsitze hatte. Das noch jetzt so genannte Brokmer Land, das acht Kirchspiele umfaßt, hatte früher einen weit größern Umfang. Bis zur Mitte des 14. Ichand wo die B. nach dem Beispiele anderer fries. Landschaften unter gewissen Bedingungen einen Häuptling ernannten, besaßen sie eine rein demokratische Verfassung. Neben den allgemeinen fries. Gesetzen hatten sie noch, wie die übrigen fries. Landschaften, ihre besondern Willküren, welche wegen ihres reichen Inhalts sowie ihres hohen Alters zu den e, Bure Rechtsquellen und Denkmälern der altfries. Sprache gehören. Dieses sog. Brokmer Landrecht stammt aus der letzten Hälfte des 13. Jahrh. und wurde von Wiarda, „Willküren der B.v (Berl. 1820), besser von Karl von Richthofen in den «Fries. Rechtsquelleno (Berl. 1840 u. Leeuwarden 1866) herausgegeben.