Bucher (Lothar), preuß. Wirkl. Geh. Legationsrat und vortragender Rat im Auswärtigen Amte des Deutschen Reichs, geb. 25. Okt. 1817 in Neustettin, besuchte das Gymnasium in Köslin und bezog 1835 die Universität Berlin, wo er Jura und Kameralia studierte. ½ 1838 trat er als Auskultator beim Oberlandesgericht in Köslin ein, wurde daselbst 1843 Haid: und erhielt bald darauf eine Stelle beim Land⸗ und Stadtgericht in Stolp; zugleich verwaltete er einige Patrimonial-Gerichte. Im J. 1848 von der Stadt und dem Kreise Stolp in die preuß. Nationalversammlung gewählt, kämpfte er hier mit Eifer für die Reformideen und war in den Ausschüssen für agrarische Angelegenheiten thätig. Im Nov. 1848 beteiligte er sich an dem Steuerverweigerungsbeschlusse der Nationalversammlung. Als Mitglied der im Frühjahr 1849 gewählten Zweiten Kammer war er Referent für den Antrag, welcher die mals unge des Belagerungszustandes über Berlin als ungesetzlich bezeichnete. Im J. 1850 wurde gegen B. und noch 40 andere Anklage wegen des Steuerverweigerungsbeschlusses erhoben. Doch entzog er sich der Verhaftung und ging nach London, wo er journalistisch thätig war und zehn Jahre hindurch namentlich für die berliner „National-Zeitungo Artikel schrieb, die durch ihre Ammert Auffassung und Darstellung die allgemeine ufmerksamkeit auf sich lenkten; ein Teil derselben ist gesammelt unter dem Titel: Bilder aus der U—ι (Berl. 1862). Später geriet er mit der edaction der genannten Zeitung wegen polit. und volkswirtschaftlicher Fragen in Konflikt; aus diesem Streite entstand seine kleine Schrift: Der Parlamentarismus wie er isto (Berl. 1855; neue Aufl. 1880). Den größten Teil des J. 1855 verbrachte B. in Paris und berichtete von dort aus über die Industrieausstellung. Die von ihm mehrfach vertretene Ansicht, daß die Deutschen den Beruf und das Recht haben, auf Rassen, die ihnen ihre Bildung verdanken, auch politisch Einfluß zu üben, brachte ihn, als er infolge der Amnestie nach Deutschland zurückgekehrt war, vollends mit den alten polit. Genossen auseinander. Doch schrieb er noch ein Jahr für das Feuilleton der Rational-Zeitungy. Nachdem er hierauf einige Zeit beim berliner Telegraphenbureau gearbeitet hatte, beschloß er, in den Justizdienst zurückzukehren, um eine Stellung als Rechtsanwalt zu erlangen. Als ihm aber der Ministerpräsident von Bismarck eine Stellung im Ministerium des Auswärtigen anbot, trat B. im Dez. 1864 in das Ministerium, erhielt ein Jahr später den Titel Legationsrat und übernahm neben andern Arbeiten das Dezernat über die lauenburg. Angelegenheiten. Im Jan. und Febr. 1867 fungierte er als Protokollführer der Bevollmächtigtenkonferenz, welche die Verfassung des Norddeutschen Bundes vereinbarte. Das Jahr darauf wurde er zum Wirkl. Legationsrat und vortragenden Rat im Ministerium des Auswärtigen ernannt. Während der Jahre 1869 bis 1876 Barein er regelmäßig den Fürsten Bismarck nach Varzin und unterstützte ihn hier in der Erledigung der laufenden Geschäfte. Im Sept. 1870 nach Ferrieres berufen, nahm B. an den polit. Arbeiten im Großen Hauptaquartier zu Versailles thätigen Anteil. Im Mai 1871 begleitete er den eichskanzler auch zu den Konferenzen mit den Bevollmächtigten der franz. Regierung nach Frankfurt a. M., welche 10. Mai den Abschluß des definitiven Friedens herbeiführten. Bei dem Berliner Kongreß 1878 fungierte B. als Secrétaire archivisté, nachdem er bereits 1876 zum Wirkl. Geh. Legationsrat ernannt worden war. Im J. 1880 gab er die zweite Auflage von F. Lassalles Werk: „Das System der erworbenen Rechte (2 Tle., Lpz.) heraus und begleitete sie mit einem Vorwort; Lassalle hatte ihm testamentarisch das litterarische Eigentum seiner Schriften vermacht.