Bornemann (Friedr. Wilh. Ferd.), hervorragender Bearbeiter des preuß. Civilrechts, geb. 28. März 1798 zu Berlin, zog w1815 vom Gymnasium aus als freiwilliger Naht ins Feld und studierte dann in Berlin die Rechtswissenschaft. Im J. 1819 trat er in den preuß. Justizdienst, war 1825—31 Hilfsarbeiter am Oberappellationsgericht in Greifswald, wurde 1831 Kammergerichtsrat in Berlin, 1837 vortragender Rat im Finanzministerium, 1842 Mitglied und 1843 Staatssekretär des Staatsrats, 1844 Direltor im Justizministerium und übernahm 20. März 1848 das Justizministerium, das er infolge des Rücktritts des Ministeriums Camphausen wieder niederlegen mußte. Er war Mitglied der preuß. Nationalversammlung, trennte sich nach ihrer Vertagung am 9. Nov. 1848 von der Rechten, der er bis dahin angehört hatte, und wohnte den fernern Sitzungen bis auf diejenige bei, in welcher die Steuerverweigerung beschlossen wurde. Nach seinem Rücktritt als Minister ward er 5. Juli 1848 zum zweiten Präsidenten des Obertribunals ernannt, 1849 zum Mitgliede der Ersten Kammer gewählt, und trat in dieser dem linken Centrum bei. B. war der erste, welcher das kodifizierte Partikularrecht Preußens mit dem gemeinen Recht in Verbindung setzte und dadurch eine neue Rechtsentwickelung ins Leben rief, die auf Theorie und Praxis den größten Einfluß übte. Seine Schriften sind:«Von Rechtsgeschäften überhaupt und von Verträgen insbesonderes (Berl. 1825; 2. Aufl. 1833) und die «Systematische Darstellung des preuß. Civilrechtso (2. Aufl., 6 Bde., Berl. 1842—45), so- wie die Erörterungen im Gebiete des preuß. Rechtso (Berl. 1855). Durch die Verordnung vom 21. Juli 1846, an der er wesentlich mitwirkte, wurde dem mündlichen Prozeßverfahren die Bahn gebrochen. Als Minister übertrug er dem Dr. Koch die Anfertigung des Entwurfs zu einer Civilprozeßordnung, sah sich aber 1861 selost dazu berufen, dieses Werk vollenden zu helfen, und die Förderung desselben beschäftigte ihn unausgesetzt bis zu seinem Tode, der 28. Jan. 1864 in Berlin erfolgte. Große Verdienste erwarb sich B. auch um Förderung der Arbeiten für die Allgemeine Deutsche Wechselordnung und um Einführung des Allgemeinen Deutschen Handelsgeseßbu in Preußen. — B.s Vater, Johann Wilhelm Jakob B., geb. 2. Febr. 1767 zu Gardelegen, gest. 23. Mai 1851 als General-Lotteriedirektor zu Berlin, hat sich litterarisch besonders durch seine «Plattdeutschen Gedichter (6. Aufl., Berl. 1854) bekannt gemacht.