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Handwerk & GewerbeBrockhaus 1882

Buchschulden nennt man im Handelsverkehr diejenigen Geldverbindlichkeiten, welche durch die betreffenden Einträge in den Handlungsbüchern des Gläubigers nachgewiesen werden. Ihnen gegenüber stehen die durch ausdrückliche Schuldverschreibungen, Wechsel u. s. w. (chirographarisch) vereiesten, die natürlich ebenfalls in jene Bücher ein⸗

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 3, S. 679Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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