Bulgarien war bis 1878 die allgemeine Bei durch für eine zur europ. Türkei gehörige, im durch die Donau von Rumänien, im S. durch den Ballan von Rumelien und Macedonien getrennte, im O. vom Schwarzen Meer bespülte, im W. von Serbien begrenzte Landschaft, welche wesentlich dem Vilajet Tuna oder Donauprovinz (s. d.) entsprach. Durch den Berliner Vertrag von 1878 wurde die an Rumänien fallende Dobrudscha und das an Serbien fallende Sandschakat Nisch davon getrennt und aus dem übrigen das autonome Fürstentum Bulgarien (s. 9 gebildet.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 3, S. 713Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei