Bundes uchte mumen heißen in der griech. und röm. Geschichte namentlich folgende Kriege: 1) Der große Krieg, welchen seit 357 v. Chr. auf Antrieb des karischen Dynasten Mausollos die Ineln Chios, Rhodus, Kos, wie auch Mytilene und Kianzm gegen Athen eröffneten, um sich von der Allianz mit diesem Staate loszureißen. Er führte 355 zu einem Vertrage, durch welchen sie zu großem Schaden der Athener ihren Zweck wirklich erreichten; 2) der Krieg, welchen unter der Oberleitung des Königs Philipp V. von Macedonien der Achäische Bund und die übrigen griech. Verbündeten des Königs seit dem Herbst des J. 220 v. Chr. gegen die räuberischen Atolier und deren Verbündete (Elis und Sparta) führten. Er wurde unter dem Eindrucke der gewaltigen Siege Hannibals über die Römer in Italien im Sommer 217 durch den Friedenskongreß zu Naupaktos beendigt; 3) der bedeutendste dieser Kriege aber war der Kampf, welchen nahezu die meisten italischen Bundesgenossen der Römer im Spätjahr 91 v. Chr. gegen die röm. Republik eröffneten, um dieselbe zur endlichen Ausdehnung ihres Vollbürgerrechts über die Völker der italischen Halbinsel zu zwingen. Der Krieg wurde mit furchtbarer Erbitterung geführt und Eutl ‚i die Römer namentlich im J. 90 so verlustvoll, aß dieselben sich zu Anfang des J. 89 entschließen mußten, nachzugeben und durch Konzessionen in der geforderten Richtung zuerst die noch schwankenden Conversations-Lexikon. 13. Aufl. III. Stämme festzuhalten, später auch die schon empörten großenteils wiederzugewinnen. So gelang es, die zu dauerndem Abfall fortgeschrittenen Elemente im Laufe der J. 89 und 88 meistenteils zu überwältigen. Die noch weiter fechtenden Samniter und Lucanier dagegen setzten im Anschluß an den na her ausbrechenden Bürgerkrieg zwischen röm. Optimaten und Demokraten auf seiten der letztern den Ranpf fort. Ihr letztes Heer ging zu Grunde im Kampfe mit Sulla in der mörderischen Schlacht bei Rom an der Porta Collina 1. Nov. 82 v. Chr. Bundesheer, das Heer eines Staatenbundes oder Bundesstaates, das nach bestimmten Normen aus den Bundeskontingenten der einzelnen Staaten gebildet wird. Bis zur Auflösung des Deutschen Bundes im J. 1866 bestand in Deutschland ein B. und waren zum Schutze der Westgrenze auch die Bundesfestungen Mainz, Luxemburg, Rastatt, Landau und Ulm vorhanden, die auf ge-Werße umeerhe Kosten errichtet waren, in glacher Weise unterhalten wurden und eine aus mehrern Kontingenten kombinierte Besatzung sowohl im Frieden als auch im Kriege erhielten.