Burchard (Franz Emil Emanuel), Staatssekretär des Deutschen Reichsschatzamts, geb. 8. Aug. 1836 zu Königsberg i. Pr., gehört einer in Ostpreußen angesessenen verbreiteten Familie an. Er studierte 1855—58 in Berlin und Heidelberg die Rechte, erhielt als Referendar in Berlin seine Ausbildung und trat 1862 nach Absolvierung des Assessorexamens zur Steuerverwaltung über. In dieser war er bald im praktischen Dienst, bald als Hilfsarbeiter der Direktivbehörden in der Rheinprovinz und in Schlesien thätig; 1873 wurde er Regierungsrat in Danzig, trat 1876 als Hilfsarbeiter in das Reichskanzleramt und wurde 1878 vortragender Rat in demselben. Als solcher gehörte er unter anderm auch der Tabaksenquête und der Zolltarifkommission des Bundesrats an und vertrat 1879 im Reichstage mit andern die Zolltarifvorlage. Bei der Errichtung des Reichsschatzamts wurde er in demselben Jahre Direktor dieser Behörde und folgte im Juli 1882 dem an Bitters Stelle zum preuß. Finanzminister ernannten Staatssekretär Scholz im Amte. Seine verhältnismäßig rasche Carriere verdankt er einerseits dem bedeutenden Umfange seiner Spezialkenntnisse auf dem Gebiete der Zoll⸗ und Steuerverwaltung und der Fähigkeit, mit schnellem Blicke die geeignetsten Mittel für die als richtig erkannten Ziele zu wählen, andererseits dem hingebenden Eifer, mit dem er für die Durchführung der Bismarckschen Zollpolitik eingetreten war, ohne dabei doch die Selbständigkeit seines Urteils zu opfern. Als Redner im Parlament weiß B. mehr durch oratorische Gewandtheit und gewinnende Formen als durch dialektische Schärfe seinen Ansichten ½½ zu werben. urchardi (Georg Christian), namhafter Jurist, eb. 23. Okt. 1795 zu Ketting auf der Insel Alsen, tudierte 1814—18 in Kiel, Berlin und Göttingen die Rechte, habilitierte sich 1819 in Bonn, wurde daselbst noch in demselben Jahre außerord. und 1820 ord. Professor, verteidigte daselbst 1822 den wegen Demagogie in Untersuchung befindlichen E. M. Arndt, wurde im Herbst 1822 Professor in Kiel und 1845 Mitglied des dortigen Oberappellationsgerichts für die Herzogtümer Schleswig, Holstein und Lauenburg. Er war längere Zeit Mitglied der holstein. Ständeversammlung, 1854—58 auch des dän. Reichsrats in Kopenhagen. Als infolge der Einverleibung der Elbherzogtümer in die preuß. Monarchie der höchste Gerichtshof nach Berlin verlegt wurde, nahm B. im Sept. 1867 seinen Abschied. Er starb 17. Juli 1882 zu Kiel. B. ver5 Eutwurß außer zahlreichen kleinern Schriften: „(Entwurf eines Systems des röm. zustinianischen Rechts zum Behuf von Institutionen-Vorlesungen »(Berl. 1819), 4Grundzüge des abm Rechts der Römery (Bonn 1822), «System des röm. Rechts im Grundrisse v (Bonn 1823), «Die Lehre von der Wiedereinsetzung in den vorigen Stando (Götting. 1831), 4Geschichte und Institutionen des röm. Rechts (Kiel 1834), 4Lehrbuch des röm. Rechtsv (2 Tle., Stuttg. 1841—47), B.s der Rechter ferner „Die Wissenschaft und Kunst der Rechtsfindung oder die juristische Hermeneutiko (Kiel 1869).