Butterbrief, ein von einem höhern kath. Geistlichen, besonders vom Papst ausgestellter Erlaubnisschein, während der Fastenzeit Butter oder etwas anderes als Fastenkost zu genießen. Das dafür bezahlte Geld (der Butterpfennig) wurde in einem besondern Kasten (dem Butterka en) aufbewahrt und zu Kirchenbauten und ähnlichen Zwecken verwendet.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 3, S. 784Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei