Cautel (vom lat. cautéla, d. i. Vorsichtsmaßregel, eigentlich — Kaution, nur in besonderm Sinne) heißt in der Rechtssprache eine Bedingung, Verwahrung u. dgl. in Rechtsgeschäften, um möglichen Schaden von sich abzuwenden, künftigen Streitigkeiten vorzubeugen und den andern Teil so fest als möglich zu binden. Cautelarjurisprudenz ist der auf die Darstellung solcher Vorsichtsmaßregeln gerichtete Teil der Rechtswissenschaft.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 4, S. 84Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei