FeedCertioration
Recht & StaatBrockhaus 1882

Certioration (lat., eigentlich Vergewisserung) bedeutet in der Rechtssprache die Belehrung, welche eine Behörde über die rechtlichen Folgen eines beabsichtigten Rechtsaktes (z. B. eines verpflichtenden Vertrags, eines Verzichts) solchen Personen erteilt, bei welchen (z. B. Franen) das Bewußtsein derselben nicht vorauszusetzen ist. Sie ist zuweilen Rachtse vorgeschrieben und zur Gültigkeit des

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 4, S. 142Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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