Blutprobe oder Bah rrecht (jus feretrii), eine Art Gottesurteil „s. unter Ordalien. o andemn Wöltern die noch jetzt bei den Arabern und andern Völkern Asiens, fritas und Amerikas, auch bis vor Rhite in Corsica herrschende Sitte, einen Mord von seiten der Verwandten des Ermordeten durch die Tötung des Mörders oder seiner Verwandten zu rächen. Sie ist in der Regel die Pflicht des nächsten Anverwandten des Ermordeder Brud Vater rächt den Sohn und dieser jenen, der Bruder den Bruder u. s. w. Sie verwickelt nicht! selten e Stämme in die langwierigsten Fehden, deren Beilegung meist höchst schwierig ist. Die B. kennzeichnet einen noch unentwickelten Zustand der Gesellschaft, wo dem Schutzbedürfnisse nur in der Beziehung zu geschlossenen Personenkreisen, besonders zur Familie, genügt werden kann. Daher findet man sie, wie fast bei allen Völkern in ihren rohern Zuständen, so auch bei den ältesten Griechen, Römern und Germanen; doch konnte sie bei den letztern durch das sog. Wergeld abgelöst werden. Die B. verschwindet erst mit der Entwickelung der allgemeinen bürgerlichen Verhältnisse, wenn der Staat den gesetzlichen Schutz zu gewähren vermag. Vgl. Eichhoff, cüber die B. bei den Griechen » (Duisb. 1873).