FeedChan (Khan)
GeschichteBrockhaus 1882

Chan (Khan), turan. Herrschertitel unbekannten türt. mont welcher unter den mittelasiat. Völkern türk., mongol. und uralofinn. Stammes schon vor ihrem Eintreten in die Weltgeschichte verbreitet war, den Römern aber durch die im 6. Jahrh. n. Chr. die Reichsgrenze beunruhigenden Avaren, Bulgaren und Chazaren zuerst bekannt wurde. Unter den Kulturvölkern des islamit. Orients brachten ihn erst die Mongolen im 13. Rulich⸗ zu allgemeiner Anerkennung, wie denn sämtliche mongol.⸗ tatar. Tatarer von Dschingis⸗-Chan bis auf den letzten Tatarenherrscher der Krim ihn * haben. Allerdings bedienten sich die Seldschuken seiner nicht, wohl aber die oghusischen Türken, d. h. die osman. Sultane, welche ihn noch jetzt führen. Die großen Mongolenherrscher nannten sich Il 0 an, d. i. Großchan. Der Titel C. wird dem eigenen Namen des Besitzers angehängt und bildet mit demselben gleichsam ein Kompositum. In der Türkei darf nur der Sultan ihn führen; in Persien und bei den schiitischen Tataren dagegen bezeichnet er einfach einen Herrn von Rang wie das türk. Beg. Um den uralten iran. Begriff eines Oberkönigs, Malkan Malka, Schehinschah, wiederzugeben, bildeten die Turanier aus Chän Chakän, gleichsam Chan der Chane, welcher Ausdruck sich bei den byzant. Historikern als Chaganos wiedergegeben findet und bei den Türken in der großen Titulatur des Sultans als Synonym von Padischah, Kaiser, nicht fehlen darf. Das Femininum von C. ist Chanum, die Gebieterin, die gewöhnliche Bezeichnung der türk. Hausfrau. Die Herrschaft des ehemaligen C. der Krim findet sich hier und da als Chanat bezeichnet, jedoch ist dies eine europ. Bil9% ohne orient. Grundlage. der entscheidende Wurf; das aufs Spiel Gesetzte; verallgemeinert: Glücksfall; Möglichkeit des Gelingens oder Mißlingens. Ohanoellier (frz.), Kanzler; vor der Revolution von 1789 in Frankreich Titel des Justizministers, des vornehmsten aller königl. Räte und Großsiegelbewahrers; in franz. Konsulaten der Siegelbewahrer, Registrator.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 4, S. 180Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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