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GeschichteBrockhaus 1882

Christoph, Herzog von Württemberg, der einzige Sohn Ulrichs von Württemberg und der bayr. Prinzessin Sabina, wurde 12. Mai 1515 geboren. Sein Vater, infolge rücksichtsloser Gewaltthätigkeit 1519 in Krieg mit dem Schwäbischen Bund geraten und aus seinem Lande vertrieben, sah sich genötigt, seine Kinder, C. und dessen Schwester Anna, dem Schutze der tübinger Besatzung anzuvertrauen. Als diese sich ergeben mußte, kamen die fürstl. Kinder in die Gewalt der Feinde. Während der Verhandlungen, durch welche C.s Mutter ihm das Land zu erhalten suchte, machte Herzog Ulrich einen Einfall in dasselbe, und nach dessen Vertreibung kam es an den neugewählten König Karl V. C., noch nicht fünf Jahre alt, wurde nach Innsbruck gebracht und wuchs unter der Leitung König Ferdinands auf, dem sein Bruder Karl V. Württemberg übergeben hatte. Im J. 1530 wurde er zum Reichstag nach Augsburg beschieden und Karl ausgeliefert, der ihn in sein Gefolge aufnahm. Jetzt verschaffte er sich die erste Kunde von seinen Ansprüchen an das Land, erhob 1532 mit Erfolg Einsprache gegen die übergabe der Reichsfahne im Türkenkriege an den österr. Statthalter von Württemberg, und als er nun dem Kaiser nach Spanien folgten sollte, wo er Verbannung oder erzwungenen Eintritt in den geistlichen Stand befürchtete, entfloh er mit Hilfe seines Lehrers Tiffernus und fand eine Bawerm in Landshut bei seinem Oheim Ludwig von Aater Nun setzte er sich in Verbindung mit seinem Vater und erhob nachdrücklich die Forderung der Rückgabe von Württemberg, zunächst für sich auf Einräumung der ihm zugesagten Amter Tübingen und Neifen. Viele Fürsten, namentlich auch Franz I. von Frankreich, verwendeten sich für ihn, doch verlief der schwäb. Bundestag im Dez. 1533 zu Augsburg noch erfolglos. Als 1534 nach der Auflösung des Schwäbischen Bundes Herzog Ulrich mit Hilfe des Landgrafen Philipp durch den Sieg bei Laufen 13. Mai und durch den Vertrag von Kaden 29. Juni den Besitz seines Herzogstums als Afterlehn von Osterreich gewann, begab sich C. zu seinem Vater; allein Mißhelligkeiten mit diesem führten ihn bald in die Dienste des Königs von Frankreich. Nach acht Deraub rief ihn Her 1 Urich von dort zurück, übergab ihm die Stattha terschaft von Mömpelgard und vermählte ihn 1544 mit der Prinzessin Anna Maria von Ansbach. Unterdessen Aunt der alte Herzog 1546 am Schmalkaldischen riege gegen Karl V. teilgenommen, nach dessen rmißt, sind unter K aufzusuchen. unglücklichem Ausgange das Dom Hart selbst als verwirktes österr. Afterlehn von Karl V. in Anspruch genommen wurde. Schon war der Prozeß eingeleitet und C. abermals in Gefahr, Württemberg zu verlieren, als sein Vater 6. Nov. 1550 starb. Sogleich ergriff C. die Zügel der Regierung, und obgleich Karl V. selbst ihn gegen seinen Bruder Ferdinand begünstigte, so dauerte doch der Prozeß sort, bis endlich die Sache nach des Kurfürsten von Sachsen Sieg über den Kaiser durch den Passauer Vertrag ihre Erledigung fand. Zufolge dessen erhielt C. gegen Anerkennung der Afterlehnsherrschaft Osterreichs und Zahlung einer Vertragssumme von 250000 Fl. das Land Württemberg für sich und seine männlichen Erben. Er rief sofort die Stände zusammen, bestätigte den Tübinger I3—— in seinem ganzen Umfange, ordnete das Schuldenwesen, begründete eine geregelte Justizpflege durch sein Württembergisches Landrechteo und seine Landesordnung und verbesserte die Landesverwaltung durch viele treffliche Maßregeln. Bei seiner umfassenden Thätigkeit für das Wohl seines Herzogtums verlor er aber das gesamte deutsche Vaterland und die Angelegenheiten der prot. Kirche nicht aus den Augen. Gleich anfangs ward die schon von seinem Vater eingeführte, aber in der letzten Zeit durch das Interim bedrängte luth. Lehre von ihm wiederhergestellt. Bei Einziehung der geistlichen Güter seines Landes verordnete er ihre ausschließliche Verwendung für die Bedürfnisse der Kirche und für andere wohlthätige Zwecke. Demgemäß stiftete er die württemb. Klosterschulen zur Bildung junger Geistlicher und das theol. Seminar zu Tübingen; auch wurde die Universität neu eingerichtet und der Volksunterricht geregelt und verbessert. Er ließ eine Kirchenordnung verfassen, ordnete Kirchenvisitationen an und führte die Kirchenkonvente, eine Art Sittengericht, in jeder Gemeinde ein. C. starb 28. Dez. 1568. Seine Linie erlosch mit seinem jüngern Sohne Ludwig. Vgl. Pfister, «Herzog C., aus größtenteils ungedruckten Quelleno (Tüb. 1819); Kugler, «Herzog C.v (2 Bde., Stuttg. 1869 —72).

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 4, S. 366Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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