Eberhard V. im Bart, als erster Herzog von Württemberg: CE. I., wurde 11. Dez. 1445 geboren, vier Jahre nach der Teilung der württemb. Besitzungen zwischen seinem Vater, dem Grafen Ludwig dem Altern, welcher die uracher, und dessen Bruder, Graf Ulrich, welcher die neufener oder stuttgarter Linie stiftete. Beim frühzeitigen Tode seines Vaters (1450) und seines ältern Bruders (1457) noch minderjährig, stand er zuerst unter der Vormundschaft seines Oheims Ulrich V. Kaum 14 J. alt, übernahm E. die Regierung des uracher Teils, kümmerte sich aber, roh und wild, wie er war, nicht um die Verwaltung, sondern ließ andere in seinem Namen regieren. Doch raffte er sich wieder auf von seinem ausschweifenden Leben; eine Pilgerfahrt, die er 1468 nach Palästina machte, befestigte ihn in seiner Sinnesänderung, und seine Vermählung mit der trefflichen Prinzessin Barbara von Mantua wirkte gleichfalls günstig. In geräuschloser, aber eifriger Thätigkeit wirkte er nun für das Wohl seines Landes. Da man erkannt hatte, wie schädlich die Teilung für das Land und für die Regenten desselben geworden, vereinigte er beide Teile wieder zu einem Ganzen durch den mit seinem Vetter, dem jüngern Eberhard, 1482 zu Münsingen geschlossenen Vertrag und machte die Unteilbarkeit des Landes auf ewige Zeiten zum Landes⸗ und Familiengrundgesetz.. Um diesem Grundgesetz, dessen Garantie Kaiser und Reich übernahmen, noch mehr Kraft und Festigkeit zu geben, zog er die drei Stände, Prälaten, Ritterschaft und Landschaft, zur Verhandlung und übertrug denselben die Überwachung dieses Vertrags und der später noch abgeschlossenen Verträge. In diesen waren namentlich auch Bestimmungen, wodurch er jenes jüngern Eberhard, seines mutmaßlichen Nachfolgers, Fürstengewalt beschränkte, was besonders in dem 1492 abgeschlossenen Eßlinger Vertrage der Fall war. So wurde er der Schöpfer der ständischen Verfassung Württembergs. Auch durch die Stiftung der Universität Tübingen 1477 und durch die Herstellung strenger Zucht und Ordnung in den Klöstern seines Landes machte er sich vielfach verdient. Obgleich man ihn selbst kaum lesen und schreiben gelehrt hatte, fühlte er dennoch später den Drang, sich noch auszubilden. Er ließ sich von Gelehrten (Reuchlin und Nauclerus), deren Umgang er liebte, manches Werk der Alten ins Deutsche übersetzen und schrieb Merkwürdiges, was er gelesen und gehört, selbst nieder. E. liebte den Frieden und trug namentlich als oberster Hauptmann des 1488 gegründeten Schwäbischen Bundes viel zur Erhaltung von Ruhe und Ordnung bei; aber wenn seine Ehre und das Wohl des Staats es verlangten, griff er selbst gegen Mächtigere furchtlos zu den Waffen, wie 1462 gegen den Herzog von Bayern-Landshut, von dem er jedoch zweimal, bei Heidenheim und bei Giengen geschlagen wurde. Im J. 1482 unternahm er eine Reise nach Rom und erhielt vom Papste Sixtus IV. die geweihte goldene Rose. Auch gegen Kaiser und Reich erfüllte er seine Pflichten. Diese Verdienste erkannte Kaiser Maximilian I. an und erhob ihn aus eigenem Antrieb zu Worms 1495 zum Herzog und die unter ihm bereits wieder vereinigten Besitzungen der Familie diesseit des Rheins zum ewig unteilbaren Herzogtum Württemberg. Nur kurze Zeit genoß er die neue Würde; er starb bereits 24. Febr. 1496 kinderlos. Vgl. Pfister, CE. im Bart, erster Herzog in Württemberge (Tüb. 1822).