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Recht & StaatBrockhaus 1882

Citoyen (frz.) hieß anfangs der stimm⸗ oder wahlfähige Bewohner der Cité (s. d.), der Stadtbürger, und unter der konstitutionellen Monarchie in Frankreich jeder Staatsbürger. In der Revolution befahl man 1792 durch Dekrete, . im gewöhnlichen Umgange nicht mehr der aristokratischen Anrede Monsieur und Madame 290 bedienen, sondern dafür die demokratischen Worte C. und Citoyenne zu gebrauchen. Eine Zeit lang wurden diese Bezeichnungen allgemein herrschend; mit dem Niedergange des revolutionären Eifers griff man jedoch im gewöhnlichen Leben wieder auf die alten Anreden zurück. Unter dem Direktorium blieb jene befohlene Anrede nur noch bei öffentlichen Verhandlungen und in amtlichen Kreisen ausschließend im Gebrauch. Im offiziellen Titularwesen erhielt sich der C. bis zum Konsulat und verschwand dann bei dem Eintritt des Kaiserreichs. Auch in der Revolution von 1848 wurde die Anrede C. in amtlichen Aktenstücken und Klubdebatten wieder aufgebracht, kam aber bald wieder außer Gebrauch.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 4, S. 417Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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