Clienteél (von elusre [Eueevl, hören) hieß bei den Römern das Schutzverhältnis, in welchem ein Geringerer (Client) zu einem Mächtigern (Patron) stand. Das Institut der C. war nicht bloß auf Rom beschränkt, sondern fand sich auch in andern ital. Gemeinden vor, und in Griechenland sind die thessalischen Penesten, die spartanischen Heloten mit den Clienten zu vergleichen. Der Ursprung der C. ist vermutlich überall in den Beziehungen zu suchen, in welche altansässige Volksstämme zu siegreichen Einwanderern traten. hH ward das Verhältnis durch seine Erblichkeit, aber auch dadurch, daß teils Freigelassene notwendig in die C. traten, teils Freigeborene sich freiwillig derselben unterwarfen. Der Client gehörte zum Geschlecht (der gens) seines Patrons, führte dessen Geschlechtsnamen (nomen gentile) und hatte teil an den Opfern und dem Grabmal der Gens. Polit. Rechte durfte er anfangs und solange die alte Geschlechterverfassung bestand (s. Comitien), nicht ausüben; erst die sog. ServianischeVerfassungsreformgewährte den Clienten durch ihre Aufnahme in die Centurien 0 d.) das eigentliche Bürgerrecht. Vom Patron atte der Client Ackerland in widerruflichem Besitz, von jenem ward seine der 2 vor Gericht geführt (daher die Anwendung der Ausdrücke Patron und Client auf den Rechtsanwalt und den, für welchen er handelt); dagegen war der Client zu Beihilfen bei der Ausstattung von Töchtern des Patrons, hei dessen Loösung aus der Gefangenschaft, bei der Bezahlung von Bußen und andern Unkosten, in ältester Zeit auch zum Kriegsdienste für den Patron verpflichtet. Patron und Client sollten nicht als Zeugen und Kläger gegeneinander auftreten, nicht Trug und Feindschaft üben. Vergehen des Clienten gegen den Patron wurden als Perduellio (Verbrechen an denen, gegen welche man besondere Pflichten zu erfüllen) angesehen. Allmählich schwand die strenge Abhängigkeit der Clienten. Gegen das Ende der Republik hatte sich die C. in eine Art Pietätsverhältnis verwandelt, und nicht bloß einzelne, sondern Kolonien, Municipien, ganze Völkerschaften begaben sich in die C. angesehener Römer. Erst in der spätern Kaiserzeit verlor sich die Bedeutung des Instituts. Elifden, Hafenstadt in der irischen Provinz Connaught, Grafschaft Galway, 68 EKm im WRW. von Galway, an der Bai von Ardbear, mit 1300E., welche Heringe und Getreide ausführen. In der Nähe befindet sich ein schöner Wasserfall und in 3 km Entfernung steht am Nordufer der Bai ein außerordentlich schön gelegenes Schloß. C. wurde erst 1812 gegründet.