FeedClaudianum (senatus consultum C.)
GeschichteBrockhaus 1882

Claudianum (senatus consultum C.), ein auf Antrag des Kaisers Claudius im J. 52 n. Chr. gefaßter Senatsbeschluß über den Stand der Kinder, die aus dem ehelichen Zusammenleben (Contubernium (s. d.) von Freien und Sklaven hervorgingen. Das C. sezte insbesondere —3 daß, wenn eine Herr mit einem Sklaven ohne Wissen von dessen errn eine solche Ehe eingegangen war und wider dessen Willen darin verblieb, nicht bloß die Kinder Sklaven desselben werden sollten, was auch der son. war, wenn der Herr seine Zustimmung gab, sondern daß auch die Mutter mit ihrem Vermögen dem Herrn gehören sollte.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 4, S. 439Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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