FeedColonel
Recht & StaatBrockhaus 1882

Colonel heißt in der Typographie eine Fraktur-Schriftgattung von sieben Punkten; sie steht in der Mitte zwischen Nonpareille und Petit. Der entsprechende Schriftgrad in Antiqua wird in Frankreich Mignonne, in England Minion genannt. Golonia, der lat. Name für Pflanzstadt, Tochterstadt, der für Niederlassungen in fremden Ländern der allgemein gebräuchliche geworden und geblieben ist. (S. Kolonien.) Solche Niederlassungen wurden von den Römern seit alten Zeiten angelegt, und zwar regelmäßig in erobertem Gebiete zu militärischen Zwecken bis zum Ausgang des zweiten Punischen Kriegs, jedoch ausschließlich in Seestädten. Gewöhnlich blieben die alten Einwohner als röm. Bürger niedern Rechts neben und unter den Kolonen als röm. Vollbürgern. Neben den Kolonien röm. Bürger wurden aber seit alter Zeit auch von den durch den Bundesvertrag geeinigten Römern, Latinern und Hernikern, später nach Auflösung des Bundes von den Römern allein Kolonien angelegt, welche lat. Kolonien hießen. Dieselben hatten die gleichen Rechte wie die Lateiner (s. d.), welche nach Auflösung des Bundesvertrags im J. 338 v. Chr. in einem ähnlichen, doch minder günstigen Rechtsverhältnis als bisher verblieben. Spätere lat. Kolonien erhielten nochgeringere Rechte. Nach Unterwerfung Italiens trat der militärische Zweck der C. zurück und die Versorgung armer Bürger mit Grundbesitz, wie sie namentlich von den Gracchen gefordert wurde, in den Vordergrund. In der letzten Zeit der Republik, während der Bürgerkriege und in der Kaiserzeit endlich galt es vorzugsweise die Versorgung der Massen von armen ausgedienten Soldaten (Veteranen), da diese nun nicht mehr ausschließlich aus den Klassen der Besitzenden hervorgingen, sondern weitüberwiegend aus der Zahl der capite censi genommen wurden. Seit Cäsars Diktatur wurden diese Kolonien (Coloniae militares, veteranorum) nicht mehr auf Grund von Volksbeschlüssen durch dazu bestellte Kommissare, sondern vom Imperator durch seine Bevollmächtigten (legati) gegründet und zwar jetzt ausschließlich in den Provinzen, öfter zugleich zu dem Zwecke, als feste Haltepunkte des Römertums und Mittelpunkte für die Romanisierung zu dienen. Auch kam es in der Kaiserzeit öfter vor, daß die seitherigen Bürger der Stadt das gleiche Recht wie die Kolonisten erhielten, sowie daß Städte, ohne Kolonisten zu erhalten, zu Kolonien erhoben wurden, nachdem diese Klasse röm. Städte die vornehmste geworden war. Man findet deshalb solche Cäsarische und kaiserl. Kolonien als Kolonien Cäsars und der Kaiser (Colonia Julia, Augusta, Claudia, Flavia u. s. w.), mit Hinzufügung einer neuen oder ältern nähern Bezeichnung benannt, wozu alsdann bei ältern Städten der gewöhnliche Name gefügt ward. Das Wort C. hat sich erhalten in Köln (C. Agrippinensis). Bei andern Kolonien hat sich der Beiname erhalten, während das Wort C. aus dem Namen verschwunden ist: so heißt C. Caesaraugusta jetzt Saragossa, C. Augusta Rauracorum ist Augst bei Basel u. s.w. Vgl. Madvig in &Opuscula (Bd. 1, Kopenh. 1834) und in Verfassung und Verwaltung des röm. Staatsv (Lpz. 1882); Marquardt, (Röm. Staatsverwaltung v Bd. 1, 2. Aufl., Lpz. 1881). »mißt, sind unter K aufzusuchen.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 4, S. 514Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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