Corpus Christi, Dorf im nordamerik. Staate Texas, Hauptort der Grafschaft Nueces, am Westufer der gleichnamigen Bai, in welche sich der Nueces ergießt. Die Bai ist vom Meere getrennt durch eine lange Reihe von Düneninseln, namentlich durch die Mustanginsel, und steht durch einen nicht immer Im tiefen Kanal, Corpus-Christi-Paß, mit dem Meere in Verbindung. Oorpuscula (lat., d. i. Körperchen) nannte man früher die weiblichen Geschlechtsorgane der Gymnospermen; da dieselben jedoch mit Recht als Analoga der Archegonien bei den Gefäßkryptogamen und Moosen betrachtet werden, so hat man sie neuerdings auch mit dem Namen Archegonien (s. d.) bezeichnet. Näheres über den Bau derselben s. unter Gymnospermen. orpus delicti(lat.), wörtlich Körper des Verbrechens, heißt im Strafrecht der Thatbestand (s. d.) eines Verbrechens, d. i. der Inbegriff der zu diesem erforderlichen Handlungen und Wirkungen. Ursprünglich bezeichnete der inquisitorische Prozeß bei den sog. delicta facti permanentis damit die Werkzeuge, durch welche ein Verbrechen verübt worden ist, die Spuren desselben, was man dann zum Inbegriff aller äußerlich wahrnehmbaren Merkmale eines Delikts erweiterte. GCorpus doctrinae ist der Name verschiedener im Laufe des 16. Jahrh. in den evang. Landeskirchen eingeführten Sammlungen kirchlicher Bekennt-Löreweunio (s. Symbolische Bücher). Dahin gehören besonders das C. Misnicum oder Philippi⸗- cum von 1559 für Kursachsen, im Melanchthonschen n und in vielen Landeskirchen eingeführt, späterhin durch die Konkordienformel verdrängt; das pommersche (niedersächsische) C. von 1561, das nürnberger von 1573; ferner in mehr oder minder streng luth. Geiste das hamburger von 1560, das der Stadt Braunschweig von 1563, das pommerscher von 1564, das preußische von 1567, das braunschweig-wolfenbüttelsche von 1569, das herzoglich sächsiche (C. Thuringicum) von 1570, das kurbrandenburgische von 1572 und die beiden für Braunschweig-Lüneburg und Braunschweig-Wolfenbüttel 1576 veranstalteten Sammlungen (C. Wilhelminum und C. Julium). Sie alle verloren seit Einführung des Konkordienbuchs (1580) in den meisten luth. Landeskirchen ihre Geltung. Besondern Verhältnissen verdankt noch das 1626 in Hessen-Darmstadt eingeführte (O. Hassiacum) seine Entstehung.