Corpus evangelicorum und Corpus catholicorum ist die Bezeichnung der evangelischen und der kath. Stände, welche auf den deutschen Reichstagen durch die Gemeinsamkeit der Interessen 5. einem engern Zusammenschluß veranlaßt wuren, sodaß die beiden Religionsteiles immer mehr als zwei fest geschlossene Korporationen einander gegenüberstanden. Dies Verhältnis ward schon auf dem Reichstage zu Regensburg im J. 1582 als eine wohlthätige Einrichtung angesehen und machte sich vor allem in den Verhandlungen des Westfälischen Friedens geltend. Doch fand die förmliche Konstituierung des C. exvangelicorum als eines ständigen Kollegiums erst am 22. Juli 1653 auf dem Reichstage zu Regensburg statt. Den Vorsitz führte Kursachsen, auch nachdem Kurfürst Friedrich August II. zum Katholizismus übergetreten war (1697). Beide Körperschaften erreichten mit dem Deutschen Reiche im J. 1806 ihr Ende. Vgl. von Bülow, «liber Geschichte und Verfassung des C. evangelicorum v (Regensb. 1795); Frantz, Das kath. Direktorium des C. evangelicorumo (Lpz. 1880).