FeedCuivre
Handwerk & GewerbeBrockhaus 1882

Cuivre poli (frz.) bezeichnet jetzt gewöhnlich geschlisene seine Messingwaren, wofür man auch eschliffenes Messing sagt, während aber der franz. ame sich eingebürgert hat. Die Bezeichnung kam etwa 1870 mit den daraus gefertigten Gegenständen aus Frankreich; eigentlich und vollständig lautet sie cuivre jaune poli (poliertes Messing), gemeinhin aber wendet man die abgekürzte obige an. Hertem lieferte man die betreffenden Artikel in poiertem Zustande (daher der Name), jetzt aber gemeinhin in geschliffenem. Dieses auf der Schleifmaschine geschliffene erter Düe von gleichmäßigerm Glanze als das polierte. Di poli sind nichts Neues, nur neuerdings wieder in Aufnahme gekommen; sie waren schon in der Renaissancezeit in Anwendung, z. B. für die damaligen Kirchengeräte. Der Stoff ist eine Legierung von Kupfer und Zink, daher nichts anderes als Messing. Die daraus verfertigten Artikel sind namentlich Beleuchtungsgegenstände, Schreibzeuge, Dekorationsstücke für Speisezimmer, zahlreiche feinere Gerätschaften u. s. w. Cujacius, eigentlich Jaeques de Cujas oder Cujaus, wie sein Vater sich nannte, einer der ausgezeichnetsten Rechtslehrer des 16. Jahrh., geb. 1522, war der Sohn eines Tuchmachers zu Toulouse. Er studierte die Rechte zu Toulouse, wo Arnaud Ferrier sein einflußreichster Lehrer wurde, und lehrte daselbst seit 1547 mit großem Erfolge. Im J. 1554 wurde er als Lehrer der Rechte zu Cahors angestellt, schon im folgenden dabes aber auf L'Ho-Bont Veranlassung in gleicher Eigenschaft nach ourges berufen. Er ging 1557 an die Rechtsschule M Valence, wurde bonn 1559 auf Betrieb von argarete, Herzogin von Berri, wieder nach Boures berufen. Hier lehrte er sechs Jahre, verfaßte seine einflußreichsten Werke und gelangte auf den Höhepunkt seines Ruhms. Margarete, die Herzoin von Savoyen geworden war, rief C. 1566 nach urin; er kehrte jedoch bereits 1567 nach Valence zurück. Die religiösen Kämpfe, die damals Frankreich zerrütteten, zwangen auch C., mehreremal zu fliehen. Im J. 1575 gewann man den berühmten Lehrer des röm. Rechts wieder für die Universität zu Bourges, aber fortgesetzte kriegerische Unruhen ließen ihn Sicherheit in Paris suRen wo er entegen dem bestehenden päpstl. Verbote die Eraubnis erhielt, röm. Recht zu lehren. Seit 1577 lehrte er wieder in Bourges bis zu seinem 4. Okt. 1590 daselbst erfolgten Tode. Seinen Ruf verdankt er dem Zurückgehen auf die Quellen des röm. Rechts in ihrem ganzen Umfange und der klassischen Art ihrer Benutzung. C. war der glänzendste Vertreter der humanistischen Jurisprudenz, und mit Recht sagte Jos. Scaliger von ihm: «Was Alciat angefangen hatte, hat C. vollendet.v Die von ihm selbst 1577⁷ besorgte Ausgabe seiner Werke ist gut und genau, aber unvollstandig. Auch die Ausgaben à la Grand-Barbe (6 Bde., Par. 1617) und die von Colombet besorgte (6 Bde., Par. 1637) enthalten aabe alle Schriften von C. Eine vollständige Ausgabe besorgte Fabrot (10 Bde., Par. 1658), die mit einigen Zugaben zu Neapel (11 Bde., 1722—27), sowie zu Neapel, Venedig und Modena (11 Bde., 1758— 83) nachgedruckt, neuerdings mehrmals (3. B. Prato 1859 fg.) wiederholt wurde. Sehr brauchbar für die Benutzung seiner Werke ist das Promptuarium operum C., auctore Dom. Albanensiv (2 Bde., Neapel 1763 u. Modena 1795). Vgl. Spangenberg, C. und seine Zeitgenosseno (Lpz. 1822). Cujus regio, ejus religio (lat.), d. h.; Wer das Land beherrscht, beherrscht auch die Religion; Grundsatz des kirchlichen Territorialsystems, der indes mit der Religionsfreiheit unvereinbar ist. rmißt, sind unter K aufzusuchen. Culasse (frz.), Bodenstück eines Geschützes; Schwanzschraube eines Gewehrs; in der Steinschneidekunst: der untere Teil eines geschnittenen Steins.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 4, S. 709Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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