FeedDauphiné
ErdkundeBrockhaus 1882

Dauphiné, Le (Delphinätus), ehemalige Provinz Frankreichs, die jetzt die Depart. Isere, Oberalpen, einen großen Teil von Dröme und einen lleinen Teil von Vaucluse umfaßt, im O. durch Piemont, im NO. durch Savoyen, im S. durch die Provence, im SW. durch das Comté-Venaissin, im N. und W. von dem Rhöne begrenzt und von drei Nebenflüssen desselben, der Isere, Dröme und Durance durchströmt, ist gegen den Rhöne hin flach (Niederdauphiné), im Osten aber durch die Cottischen Alpen gebirgig (Oberdauphine). Der 4103 m hohe, Luinterende Pelvoux ist, außer Savoyen, der culminierende Gipfel Frankreichs. An natürlichen Merkwürdigkeiten ist keine Provinz Frankreichs Gund reich; ehemals nannte man als die sieben Wunder des Landes: La Tour sans Venin, die Cuves de .. von V bei Grenoble, die Fontaine urdente im SW. von Vif, die Grotte de la Balme am 1bhe die Fontaine vineuse und den Pré qui tremble im Gapengais, den Mont-Inaccessible oder Mont-Aiguille, 2097 m hoch, im N. von Die. An herrlichen Landschaftsbildern, prächtigen Lagen, Quellen, Wasserfällen, Felsen kommen diesem Lande nur Savoyen und Teile der Pyrenäen gleich. Der mineralische Reichtum ist groß; Hauptprodukte sind überdies Getreide, Weine von der Eremitage, von Die und Donzĩres, Ol, Futter, Hanf, Maulbeeren, Seide. Oberdauphiné umfaßte das Grésivaudan mit dem Mateésine, Oisans, Dévoluy, Beaumont u. s. w.; Briangonois; Embrunois; das Gapencais mit dem Chanipsaur und dem Valgodemar; die Baronien, das Diois mit dem Vercors und dem Royanez; Niederdauphiné das Viennais, Valentinois und zum Teil das Tricastin. Embrun und Vienne waren GapWnenee sind es aber nicht mehr; Grenoble, Gap, Valence, Die und St.⸗Paul-Trois-Chäteaux Bischofssitze, von denen die ersten drei es Derfall der noch sind. Nach Verfall der Römerherrschaft, während welcher es die Allobrogen, Segalauner, Vocontier, Caturigen, Tricorier, Brigantinen u. s. w. bewohnten, bildete das Land den südlichsten Teil des Reichs der Burgunder. Mit diesem kam es unter die Botmäßigkeit der Franken, und seit der Zerstückelung der karolingischen Monarchie gehörte es zu dem neuen burgund. Reiche von Arles, mit welchem es durch Vertrag 1032 in den Besitz des Deutschen Kaisers überging und so bis in die Mitte des 14. Jahrh. in Verbindung mit Deutschland blieb. Die wichtigsten Städte wählten ihre Bischöfe zu Herren, und diese behielten bis zur Revolution den fürstl. Titel. Die bedeutendsten unter den weltlichen Herren, die von Albon, aber nannten sich Grafen, Guy d'Albon VIII. (gest. 1149) Dauphin, weil er einen Delphin im Wappen und auf der Helmspitze führte; Guy IX. eroberte die Grafschaft Vienne, von da an nannten sie sich Dauphins von Viennois, und diese machten sich schließlich zu Herren des größten Teils des D. Das Bestreben der Dauphins, die Landeshoheit zu erringen, gelang ihnen zwar nicht vollständig; doch erfreuten sie sich stets der Gunst der Kaiser, bei welchen sie das Seneschallamt des arelatischen Reichs bekleideten. Mit Johann, dem dritten Dauphin aus dem burgund. Hause, starb diese Dynastie 1281 aus, und seine Schwester Anna, die Gemahlin des Grafen Humbert I. von Latour du Pin, vererbte das Land auf ihren Sohn Johann II., der nun auch die Herrschaft Latour du Pin und mehrere Baronien damit vereinigte. Das Ansehen des delphinatischen Herrschertums steigerte sich dadurch so, daß sein Sohn Guigo VIII. von Ludwig dem Bayer mit dem Königstitel beehrt ward, den dieser aber nicht Par annehmen wollte, als bis Ludwig selbst vom Papst die Kaiserkrone empfangen habe, worüber er inzwischen 1333 starb. Ihm folgte sein Bruder Humbert II., der 1335 seinen einzigen ehelichen Sohn verlor. Er überließ deshalb vorläufig 1343, 1344 und dann definitiv w1349 sein Land gegen eine Jahresrente an Sohnne VI. Dieser gab das D. seinem zweiten ohne als Apanage, und seitdem blieb es die übliche Apanage für den präsumtiven Erben des 13 Throns. Dabei aber ward auf Asprulic es Kaisers, als des Oberlehnsherrn, ausdrücklich stipuliert, daß das Land seine Integrität und Privilegien bewahren und nie dem franz. Reiche völlig einverleibt werden solle. Indessen ward schon 1355 Faucigny und im Utrechter Frieden von 1713 auch der übrige, im Osten der Alpen gelegene Gebietsteil an Savoyen abgetreten, während die Krone Frankreich nicht nur allmählich alle Hoheitsrechte, welche die Deutschen Kaiser noch bis Mitte des 14. Jahrh. in dem D. ausgeübt hatten, an sich riß, sondern auch 1446 die Grafschaft Valentinois damit vereinigte. Das D. ward ein Bollwerk des Protestantismus und hatte viel zu leiden, namentlich nach dem Widerruf des Edikts von Nantes. Eher noch als Paris proklamierte es die Prinzipien der Revolution und schickte 1789 Mounier, Barnave und Chabroud in die Nationalversammlung. Vgl. Chapuys-⸗Montlaville, «Histoire du D.5 (2 Bde., 1827); Colomb de Batines, Bibliographie des patois du D.v (1835); Taulier, Histoire du D. depuis les tems les plus réculés (1855); Gariel, Dictionnaire du D.v (1864); Lory, Description géologique du D.5 (2 Bde., 1864); Clerc, Savoie et D. (Par. 1880).

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 4, S. 908Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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