Debatte (frz.) oder Diskussion nennt man einen unter Leitung eines Vorsitzenden in geregelter Aufeinanderfolge und Abwechselung der Sprechenden (also nicht in der freiern Form der Konversation) stattfindenden Meinungsaustausch mehrerer. Vorzugsweise gebraucht man beide Ausdrücke von solchen Verhandlungen, bei denen es auf die Fassung eines praktischen Beschlusses ankommt; in noch engerm Sinne aber von den Verhandlungen polit. Versammlungen, namentlich repräsentativer Körperschaften. Nach dem in diesen größtenteils blichen Gebrauche wird, wenigstens bei wichtigern Gegenständen, insbesondere bei der Beratung von Gesetzen, die D. oder Diskussion geteilt in eine allgemeine, die sich über das Prinzip des Gesetzes verbreitet (Generaldebatte), und eine spezielle, die sich an die einzelnen Punkte desselben anknüpft (Spezialdebatte). Im engl. Parlament trennt man diese beiden Stadien der Beratung noch schärfer, indem dort nur die D. über das allgemeine Prinzip des Gesetzes in öffentlicher Sitzung des Parlaments und mit allen parlamentarischen Formen vor sich geht, wogegen die Diskussion der Einzelheiten in einer mehr vertraulichen, nichtöffentlichen Sitzung, einem sog. Komitee des Hauses stattfindet.