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BaukunstBrockhaus 1882

Dechaut, s. Dekan. entlasten. Man wendet beide Ausdrücke gewöhnlich an, wenn es sich um die Kassenverwaltung einer bestimmten Periode handelt, insbesondere bei öffentlichen und Privatgesellschaften. Es pflegt hierbei eine Kommission ernannt zu werden, welche die Kassenführung der bezüglichen Periode und den Abscrit prüft und nach Richtigfinden dem Kassierer schriftlich die D. erteilt, durch die das Zutreffen seines Rechnungswesens amtlich anerkannt und er selbst weiterer Verantwortlichkeit enthoben wird. Dechargenmauer, jetzt auch Entlastungsmauer (frz. revétement en décharge) genannt, als Bekleidungsmauer der Eskarpen in Festungen vorkommend, ist so konstruiert, daß hinter der die Sturmfreiheit des Walles bedingenden Mauer in bestimmten Abständen Strebepfeiler angebracht sind, welche als Widerlager von Gewölben dienen, die perpendikulär zur Mauerflucht stehen. Die Gewölbe nehmen den hauptsächlichsten Bodendruck der Brustwehr auf, der bei anliegendem Revetement auf letzterm, namentlich dem untern Teile desselben lastet und daher eine größere Stärke desselben bedingt als bei D. Ein Herabstürzen des Walls findet erst statt, wenn die Strebepfeiler zerstört und die Gewölbe zum Einstürzen gelangt sind. Das Breschelegen ist daher bei D. erheblich schwieriger. Haben die eingewölbten Räume noch eine hintere Abschlußmauer, so entstehen Dechargen-Kasematten oder⸗ Galerien, welche, wenn die vordere Mauer mit Schießscharten versehen ist, zugleich verteidigungsfähig sind. Haupteinwände gegen D. sind die großen Anlagekosten und die zur Sturmfreiheit notwendige bedeutende HHhe.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 4, S. 931Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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