Decumatische Äcker (agri decumates). Mit diesem Namen, der auf einer Stelle des Tacitus in der KGermaniay (Kap. 29) beruht und durch zehntpflichtiges Land erklärt wird, bezeichnet man das Dreieck östlich und nördlich vom Oberrhein, östlich vom Rhein und nördlich von der obern Donau, welches im 1. Jahrh. n. Chr. von den deutschen Stämmen geräumt, von den Römern anscheinend unter Domitian in Besitz genommen und gegen die Abgabe des Zehnten Einwanderern, namentlich aus Gallien, dann auch röm. Veteranen überlassen wurde. Seine Grenze ward (nachdem schon seit spätestens 98 n. Chr. eine gedeckte Linie bestanden hatte) etwa seit Kaiser Hadrian gegen das freie Germanien durch eine Befestigungslinie Lorch in die sich westlich von Regensburg gegen Lorch in Württemberg, von da nördlich über den Neckar und Main bis zum Taunus, dann westlich gegen die Rheinecke bei Bingen, von da auf dem rechten Rheinufer nördlich bis zur Lahn und dann nach der Gegend von Köln hinzog. über die Spuren dieser teils aus Mauer, teils aus Wall und Pfahlgraben bestehenden Befestigung s. Teufelsmauer. Innerhalb derselben, wo mannigsaltige Altertümer, die noch gefunden werden, an die einstige Anwesenheit röm. Einwohner erinnern, gehörte das Land nördlich von der Donau zur Provinz Vindelicien, das Land östlich vom Rhein bis zum Main wurde zu Germania superior geschlagen; seit Ende des 3. Jahrh. n. Chr. nur noch unsicherer Besitz der Römer, ging es bis zur Mitte des 4. Jahrh. an deutsche Stämme verloren.