Decurio hieß bei den Römern zunächst der Vorsteher einer Decurie, d. h. einer Abteilung von zehn Personen. In zehn solche Decurien zerfiel nach Dionys in den ältesten Zeiten Roms jede der zehn Curien, in welche wiederum jede der drei alten Tribus eingeteilt war. Und es ist Hescheinlich, daß anfänglich jede Curie aus zehn Geschlechtern zu zehn Häusern bestand oder bestehen sollte. Ein D. führte auch im Kriege die zehn equites (Reiter), die ursprünglich vielleicht eine jede jener Decurien zu stellen hatte; später nannte man D. auch den Anführer einer etwas größern Reiterabteilung. Auch auf die Geschworenen und Kollegien der verschiedensten Art ward die Einteilung in Decurien, die wenigstens zum Teil ebenfalls ihre Decurionen hatten, übertragen. Ferner wurden bei den Römern die Mitglieder der Senate in den Municipalstädten so genannt. Diese Decurionen hatten die Aufsicht über die innere städtische Verwaltung, und ihr Amt war in der Zeit der Republik und ersten Kaiser mit mancherlei Ehren und Vorteilen verbunden. Unter den spätern Kaisern, namentlich seit Konstantin, ward aber aus der ehrenvollen Mitgliedschaft am Rate der Stadt ein lästiges Amt, ja eine drückende Bürde, indem die Decurionen, als die Vorsteher der städtischen Gemeinden, für die Erfüllung der Lasten, die denselben auferlegt wurden, so z. B. 96 die Zahlung der Steuern, haften mußten und eshalb sogar in der freien Verfügung über ihr eigenes Vermögen beschränkt waren. Daher kam es, daß die dazu Verpflichteten sich diesem Amte zu entziehen suchten, und daß deshalb von den Kaisern gegen solche Versuche verschiedene Vorkehrungen getroffen werden mußten.