FeedDemonetisierung
Handwerk & GewerbeBrockhaus 1882

Demonetisierung ist die Aufhebung der einer .— Gen Zahtun unbeschränkten oder beschränlten gesetzlichen Zahlungskraft. Man spricht auch von der D. eines Edelmetalls überhaupt und es ist darunter zu verstehen, daß ein Staat dieses Metall von der Verwendung zu Münzen mit voller Zahlungskraft (Währungsgeld) gänzlich ausschließt. So demonetisierte Holland 1850 (übrigens in Ausführung eines schon von 1847 datierenden Gesetzes) das Gold, und M. Chevalier empfahl unter dem Eindruck der californ. und austral. Goldentdeckungen dieselbe Maßregel auch für Frankreich. Seit 1871 dagegen ist umgekehrt die D. des Silbers in mehrern der wichtigsten Staaten in Angriff genommen und teilweise verwirklicht worden. Namentlich baben Deutschland, die Staaten des lat. Münzbundes und Holland die weitere Ausprägung von Sildarandenen Mun eingestellt, wenn auch die früher vorhandenen Münzen dieser Art noch teilweise oder sämtlich in Umlauf geblieben sind.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 5, S. 45Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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