Designation (lat.), d. h. Anweisung oder Bezeichnung, nennt man die vorläufige Berufung zu einem Amte, dessen wirkliche Übertragung dann noch an anderweite Bedingungen geknüpft ist. Auch wird D. bisweilen im Sinne von Verzeichnis (von Kosten, von Waren, z. B. zollamtliche Designation u. dgl.) oder von Spezifikation gebraucht.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 5, S. 83Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei