FeedDelation ( lat.)
Recht & StaatBrockhaus 1882

Delation ( lat.), Berufung zur Erbschaft, bedeutet nach röm. Rechte und einzelnen neuern Gesetzgebungen die Thatsache, daß einer bestimmten Person (Delat) eine Erbschaft oder ein Vermächtnis angeboten Hal die r wird, d. h. daß für sie bei einem Erbfall die rechtliche Möglichkeit besteht, durch ausdrückliche oder stillschweigende Erklärung (Antrittserklärung, aditio hereditatis oder pro herede gestio) in bestimmte Rechte als Erbe oder Vermächtnisnehmer einzutreten. Diese Thatsache ist vorhanden in dem Augenblicke, in welchem dem Erwerber des Nachlasses kein rechtliches Hindernis mehr im Wege steht, also nie vor dem Tode des Erblassers und auch 46450 z. B. bei bedingter Erbeinsetzung nicht eher, als bis die Bedingung erfüllt ist. Jedenfalls setzt die D. Erbfähigkeit des

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 5, S. 13Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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