Deutscher König, eine Bezeichnung der Herrscher Deutschlands in frühern Jahrhunderten, die zwar oft gebraucht wird, aber nie von diesen als Titel angewendet worden ist. Die karolingischen Könige Deutschlands nannten sich (König der Franken», ihre Nachfolger aber schlechtweg « Königo, oder wenn sie die röm. Kaiserkrönung erlangt hatten, bloß «Kaiser (imperator augustus). Erst Otto III. fügte 996 dem Kaisertitel und erst Heinrich V. 1106 dem Königstitel das später gebliebene Romanorum hinzu. Friedrich I. nahm auch in letztern das augustus auf, wozu man bald noch semper setzte, sodaß die amtliche Bezeichnung der deutschen Könige oder Kaiser, und zwar bis ans Ende des alten Reichs, lautete: Romanorum rex mperator) semper augustus, und in deutschen Urkunden: Römischer König (Kaiser) zu allen Zeiten Mehrer des Reichsv. (Vgl. auch den Art. König.) Der erste Deutsche Kaiser ist Kaiser Wilhelm I.