Dynast, seiner griech. Ableitung zufolge eigentlich ein Mächtiger, hieß bei den Alten insbesondere ein mit Herrschergewalt Begabter, der aber nicht bedeutend genug war, um den Königstitel erhalten zu können. Der davon hergeleitete Ausdruck Dynastie bedeutet eine Herrschaft, dann aber vorzugsweise eine Herrscherfamilie, eine Reihe von Herrschern aus einem und demselben Geschlecht. Im mittelalterlichen Deutschen Reiche waren Dynasten die «Edeln Herrno (liberi barones, viri egregiae libertatis), welche die unmittelbare Freiheit unter dem Reiche für sich und ihre Besitzungen, sowie die Reichsstandschaft behauptet, aber nicht gleich den Fürsten und andern erblichen Grafschaftsinhabern die Landeshoheit, d. h. alle Regierungsrechte an des Kaisers Statt innerhalb eines geschlossenen Territoriums, erlangt hatten. Seit dem 15. Jahrh., wo das Prädikat Herr und Freiherr an Personen des niedern Adels, welche weder Landeshoheit noch Reichsstandschaft besaßen, als bloßer Titel vergeben wurde, nahmen die alten Dynasten den gräfl. Titel an, und es fiel sonach die bis dahin zwischen den hochadeligen Fürsten und Grafen einerseits und dem niedern Adel andererseits bestehende Mittelstufe der Herren oder Dynasten weg.